Mittwoch, 13. April 2005

Neuregelung in Frankreich: Parlament verabschiedet "Recht zum Sterben lassen"

  • Tötung auf Verlangen, bleibt auch weiterhin verboten
  • Debatte gewann durch Schiavo-Tragödie an Schärfe

Passive Sterbehilfe ist in Frankreich künftig unter Auflagen erlaubt. Das Parlament verabschiedete eine Neuregelung, die für das "Recht zum Sterben lassen" einen Rahmen absteckt. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, bleibt dagegen verboten. "Solange ich im Amt bin, werde ich aktive Sterbehilfe ablehnen", sagte Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy in der teils erregten Debatte im Pariser Senat. Im Hinblick auf den dramatischen Sterbehilfe-Fall eines jungen Querschnittsgelähmten drängten Vertreter der Opposition vergeblich auf eine deutlich weiter gehende Regelung.

Nach dem neuen Gesetz können mindestens zwei Ärzte gemeinsam nach Beratungen mit den Angehörigen Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe treffen. Nach Möglichkeit sollen die Mediziner dazu auf ein Patienten-Testament zurückgreifen. Todkranke im Endstadium können schmerzlindernde Mittel erhalten, selbst wenn diese gleichzeitig ihre Lebensdauer verkürzen. Ein "unzumutbares Beharren" auf Behandlung soll es nicht geben. Gesundheitsminister Douste-Blazy betonte, damit könnten unheilbar Kranke die so genannte Palliativmedizin erhalten, bei der es nur noch um eine Linderung der Beschwerden geht. "Dies ist ein enormer Fortschritt."

Das Gesetz war im November einstimmig von der Nationalversammlung verabschiedet worden. Im Senat wurde es nun letztlich nur noch mit den Stimmen der bürgerlichen Mehrheitspartei UMP verabschiedet. Vertreter der linken Opposition nahmen am Votum ebenso wenig teil wie die Zentrumsliberalen der UDF. Der Verfasser des Gesetzestextes, Jean Leonetti von der UMP, erklärte, die französische Regelung könne zu einer "Referenz für Europa" werden. So könne sich der Europarat bei seiner Sterbehilfe-Debatte am 27. April daran orientieren.

86 Prozent fordern Recht auf freie Entscheidung
In Umfragen forderten 86 Prozent der Franzosen das Recht auf eine freie Entscheidung über ihren Tod. Schätzungen zufolge schalten allein in Frankreich Mediziner 150.000 Mal jährlich lebenserhaltende Maschinen ab. Für die meisten dieser Fälle gibt es bisher keinen klaren rechtlichen Rahmen. Douste-Blazy, der selbst Arzt ist, hatte betont, jeder Arzt habe mit Patienten zu tun, die über den rechtlichen Rahmen hinaus Medikamente erhalten wollten. In solchen Fällen sei es "extrem schwierig und inhuman, Nein zu sagen".

Die Debatte war im September 2003 durch den tragischen Fall des jungen Vincent Humbert entfacht worden, der von Frankreichs Staatschef Jacques Chirac das Recht zum Sterben erbeten hatte. Seine Mutter hatte dem nach einem Unfall querschnittgelähmten, stummen und fast blinden 22-Jährigen schließlich starke Narkosemittel verabreicht. Als Chefarzt Frederic Chaussoy die lebenserhaltenden Geräte ausschaltete, trat der Tod ein. Gegen Chaussoy und Marie Humbert laufen Ermittlungsverfahren. Nach Angaben von Marie Humbert unterzeichneten etwa 150.000 Franzosen eine Petition für ein "Vincent-Humbert-Gesetz", das auch aktive Sterbehilfe erlauben soll.

Durch den Tod der Koma-Patientin Terri Schiavo in den USA hatte die Diskussion zuletzt an Schärfe gewonnen. Die Deutschen Hospiz Stiftung zeigte sich "erleichtert", dass Tötung auf Verlangen in Frankreich verboten bleibt. Nun müsse dringend die Versorgung der Schwerstkranken verbessert werden, forderte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, in Dortmund. Die Betroffenen bräuchten "eine moderne, bedarfsorientierte und professionelle Behandlung von Schmerzen, Kontrolle von quälenden Symptomen sowie psycho-soziale Begleitung". (apa/red)

13.4.2005 13:36
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