Freitag, 15. April 2005

Freispruch nach Missbrauchsklage: Mann
soll sich an Stieftochter vergangen haben

  • Salzburg: Urteil mit "Fantasien des Kindes" begründet
  • Freispruch noch nicht rechtskräftig. Bedenkzeit erbeten

Es könnte sich doch um Fantasien des Kindes gehandelt haben: Deshalb sprach ein Salzburger Schöffengericht am Donnerstag einen 24-jährigen Nigerianer frei, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner vierjährigen Stieftochter angeklagt war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Barbara Feichtinger erbat sich Bedenkzeit.

Zu den Vorfällen ist es laut Anklage gegen Ende des vergangenen Jahres gekommen. Der beschäftigungslose Fußballer hatte die Missbrauchs-Vorwürfe bereits am ersten Verhandlungstag am 3. März vehement bestritten. Verteidiger Karl Wampl vertrat die Ansicht, dass das Kind alles erfunden habe.

In der kontradiktorischen Einvernahme hatte die Vierjährige keine konkreten Angaben gemacht. Da sie sich der Aussage vor den Schöffen entschlug und eine Begutachtung durch einen Kinderpsychologen nicht möglich war, fällte das Gericht den Freispruch.
(apa/red)

15.4.2005 10:50