Nach Treffen mit "Anwalt": U-Häftling
aus Wiener Justizanstalt geflüchtet
- Verteidiger als Komplize: Ukrainer löste sich in Luft auf
- 45-Jähriger wegen organisierter Kriminalität hinter Gitter
Der am Mittwoch aus der U-Haft entwichene Ivan Ivanov hatte zumindest einen Komplizen, und seine Flucht aus dem Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus dürfte von langer Hand geplant gewesen sein. Wie im Grauen Haus in Erfahrung zu bringen war, hatte sich ein Unbekannter, der sich als Ivanovs Verfahrenshelfer ausgab, den 45-Jährigen im Halbgesperre vorführen lassen. Der angebliche Verteidiger legte ein gefälschtes Bestellungsdekret, eine gefälschte Sprechkarte und einen getürkten Ausweis vor, der auf den Namen eines Anwalts lautete, der in einer Kanzlei in der Innenstadt tätig ist.
Dieser Anwalt ist auf Bau- und Umweltrecht, Raumordnung und Verfassungsrecht spezialisiert. In Strafsachen tritt er niemals in Erscheinung, das "Landl" hat er zuletzt bei seiner Anwaltsprüfung von innen gesehen. Zur fraglichen Zeit war er nachgewiesenermaßen in Innsbruck. Wer seinen Namen missbraucht hat, ist völlig unklar: Vom falschen Verteidiger gibt es lediglich eine vage Personenbeschreibung.
"Das Bummerl haben wir. Daran gibt's nichts herum zu deuten", kommentierte Karl Drexler, leitender Staatsanwalt im Justizministerium, am Donnerstagnachmittag die Flucht des mutmaßlichen Geldfälschers aus der Justizanstalt Josefstadt. Dabei handle es sich um "eine Qualität an Kriminalität, die wir in Österreich seit Menschengedenken nicht mehr gehabt haben", konzedierte Drexler.
"Falscher" Anwalt half bei Flucht
Das Ministerium geht davon aus, dass sich der Fall folgendermaßen abgespielt haben könnte: Der "falsche" Anwalt, der sich als angeblicher Verfahrenshelfer Ivanovs diesen mit einer getürkten Sprechkarte ins Halbgesperre bringen ließ, hatte einen Pilotenkoffer bei sich, in dem sich Gewand für Ivanov befunden haben dürfte. Rund eine Stunde hielten sich die beiden in dem Besprechungszimmer auf, das nicht überwacht wird. Vermutlich zog sich Ivanov dort um, verlieh sich mit Sakko und Krawatte ein seriöses Aussehen.
Der "falsche" Anwalt bedankte sich noch ausdrücklich bei den Beamten, als er das Gebäude verließ. Entgegen ursprünglicher Meldungen soll sich Ivanov wiederum nicht einer Gruppe von Häftlingen angeschlossen haben, die gerade abgeführt wurde. Viel mehr dürfte er das Besprechungszimmer ganz einfach durch jene Tür verlassen haben, durch die sein "Anwalt" gekommen war.
Ivanov gelangte so auf einen Gang und gleich darauf in den so genannten Freifuß-Bereich, in dem sich Anwälte, Richter, Sachverständige oder Angehörige vor bzw. nach Häftlingsvisiten aufhalten.
Ivanov musste nur mehr den an einer Glastür eingerichteten Kontrollpunkt überwinden. Das Ministerium glaubt, dass er einfach so lange zuwartete, bis sich eine größere Gruppe von Personen diesem näherte, sich zwischen diesen durchschlängelte und so nach draußen "schmuggelte". "Es ist anzunehmen, dass er da eine andere Kleidung getragen hat. Sonst wäre er aufgefallen", vermutete Drexler.
Erstklassige "Blüten" in der Tasche
Denn der Mann, dessen wahre Identität nicht zweifelsfrei fest steht - er ist europaweit bereits unter vier bis fünf Aliasnamen als Teil einer auf Falschgeld spezialisierten kriminellen Gruppierung aufgetreten -, hatte erstklassige "Blüten" bei sich, als er im vergangenen Februar festgenommen wurde.
Vor allem die 200-Euro-Noten sollen von einer bisher nicht da gewesenen Qualität gewesen sein: Acht von zehn Prüfgeräten erkannten diese nicht als Fälschungen. Wie echte Banknoten wiesen sie den so genannten Kippeffekt, die üblichen Hologramme und auch die Sicherheitsfäden auf.
Beamte der Kriminaldirektion 1 (KD1) hatten Ivanov erst in der Vorwoche im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus besucht, um mehr über seine Hintermänner zu erfahren. Das Unterfangen soll wenig erfolgreich verlaufen sein. Insgesamt hatte man bei dem Ukrainer Falschgeld im Wert von 100.000 Euro sicher gestellt.
Ivan Ivanov ist 1,68 Meter groß, vermutlich 45 Jahre alt, schlank, hat braun melierte Haare und blaue Augen. Als besondere Merkmale gelten eine Kinnfalte und Grübchen. Hinweise zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort werden an die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle erbeten. (apa/red)
