Mittwoch, 13. April 2005

Granaten-Explosion auf der Höhenstraße: Mordanklage gegen Verdächtigen bestätigt!

  • Waffenlager: Gutachten schließt Unfall-Variante aus
  • BILDER: NEWS deckt Waffenlager im Wienerwald auf!

Die Staatsanwaltschaft Wien wird im Zusammenhang mit der Aufsehen erregenden Granatenexplosion auf der Höhenstraße, die am 20. September 2004 einer 39-jährigen Frau das Leben gekostet hat, Anklage wegen Mordes erheben. Ausschlag gebend ist das 138 Seiten starke Gutachten des Sprengsachverständigen, das diese Woche im Grauen Haus eingetroffen ist. Es soll die Unfall-Variante ausschließen und mehrere Möglichkeiten "anbieten", wie der Verdächtige - ein 38-jähriger Niederösterreicher - seine Sekretärin in eine so genannte Sprengfalle gelockt haben könnte.

Staatsanwalt Gerhard Jarosch ist überzeugt, dass er mit der Expertise dem Mann die Tötungsabsicht nachweisen kann. Er wird voraussichtlich binnen zwei Wochen die Anklageschrift fertig stellen, war am Mittwochnachmittag in Erfahrung zu bringen.

Der Ankläger ist überzeugt, dass die Sekretärin einer verhältnismäßig einfachen Sprengfalle zum Opfer gefallen ist: Der 38-Jährige, der sich als ehemaliger Pionier beim Bundesheer mit Waffen und Sprengmitteln auskennt, soll demnach die ungesicherte Granate mit dem Bügel auf den Boden des Kofferraums gelegt haben. Trotz abgezogenen Spindes wäre diese nicht hochgegangen, wenn sie mit einem Sack loser Munition beschwert war - wovon die Anklagebehörde ausgeht.

Fest steht jedenfalls, dass der Mann mit seiner Sekretärin auf die Höhenstraße fuhr, um dort Kriegsgerät - darunter auch mehrere Granaten - aus dem ehemaligen Jugoslawien zu deponieren, weil er sie angeblich loswerden wollte. Er soll sich dann aber vom Auto entfernt haben, weil er - wie er behauptet - ein Geräusch hörte. Über sein Mobiltelefon forderte er die 39-Jährige dann auf: "Fang mit dem Ausladen an!"

Die Frau dürfte - so zumindest die Hypothese der Staatsanwaltschaft - dabei jenen Müllsack entfernt haben, mit dem die "scharfe" Granate beschwert und sozusagen gesichert worden war. Bereits ein Gewicht von 36 Gramm hätte dafür genügt. Laut Gerichtsmediziner waren an der rechten Hand der Frau noch Spuren des Plastiksackes festzustellen, während sie sich mit der Linken offensichtlich an der Hutablage abgestützt hat.

Als Motiv für den Mord an seiner Sekretärin kommt für die Staatsanwaltschaft primär ihr Testament in Frage, in dem sie dem Verdächtigen und seiner Frau für den Fall ihres Ablebens ihre Lebensversicherung von rund 300.000 Euro vermacht hatte. Zudem hatte sie ihm ihr Haus überschrieben. Nur wenige Wochen vor ihrem Tod soll es bereits einen mysteriösen Chlorgasunfall gegeben haben, nachdem der Mann die 39-Jährige gebeten hatte, Reinigungsmittel für einen Pool zu besorgen.

Verteidiger Herbert Eichenseder ist von den Ausführungen des Sprengsachverständigen nicht überzeugt, wie er im Gespräch mit der APA betonte: "Ich wehre mich gegen das Wort Eindeutigkeit. Der Sachverständige bietet nur mehrere Möglichkeiten an, wie es gewesen sein könnte." Sein Mandant werde "selbstverständlich" bei seiner bisherigen Darstellung bleiben. Der Verdächtige hatte stets betont, es habe sich um einen Unfall gehandelt. (apa/red)

13.4.2005 14:26