Religionslehrerin darf wegen Scheidung nicht unterrichten: Drei Jahre Berufsverbot!
- Nach Kritik: Schulamt der Diözese bekräftigt Entscheid
- Tiroler Grüne fordern die sofortige Wiedereinstellung
Das Berufsverbot für eine katholische Religionslehrerin sorgt in Osttirol für Diskussionen. Nach dem Bekanntwerden einer neuen Beziehung für die Geschiedene wurde die auf ein Jahr befristete Maßnahme nun auf drei Jahre verlängert. Während das Bischöfliche Schulamt der Diözese Innsbruck die Entscheidung bekräftigt, fordern die Grünen die sofortige Wiedereinstellung.
Wie Radio-Tirol am Montag berichtete, darf die Pädagogin seit ihrer Scheidung keinen Religionsunterricht mehr halten. Auslöser für das Verbot sei gewesen, dass sich die Frau von ihrem Ehemann getrennt habe. Daraufhin habe das Bischöfliche Schulamt ein einjähriges Berufsverbot ausgesprochen.
Mittlerweile seien aus diesem einen Jahr Berufsverbot drei Jahre geworden. Die geschiedene Religionsprofessorin war in der Zwischenzeit eine neue Beziehung eingegangen. Das Bischöfliche Schulamt habe daraufhin das Berufsverbot ausgedehnt. Grund dafür sei ein Regelbruch.
Schulamt der Diözese bekräftigt Entscheidung
Das Bischöfliche Schulamt der Diözese Innsbruck hat die Entscheidung bekräftigt, das Berufsverbot auf drei Jahre auszudehnen. Man könne in diesem Fall nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sagte der Leiter des Schulamtes, Oswald Stanger, am Montag der APA. Die Ehe sei für die Kirche "von herausragender Bedeutung". Religionslehrer hätten Vorbildwirkung.
Rechtlich stehe ihm nicht zu, auf Details des Falles in der Öffentlichkeit einzugehen, sagte Stanger. Beide - früheren - Ehepartner seien Religionslehrer. Er dürfe weiter unterrichten, sie sei mit dem Berufsverbot belegt. In dem Fall gebe es verlassene Kinder und verlassene Ehepartner, auf die man Rücksicht nehmen müsse. Außerdem sei versucht worden, mit dieser Lösung wirtschaftlichen Schaden von der Betroffenen abzuwenden, "wir würden uns eigentlich wünschen, dass sie wieder unterrichtet".
In dieser Situation könne er "nicht einfach zuschauen und nichts tun", betonte Stanger. Niemand werde "wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen". Grundsätzlich seien weder Scheidung noch Trennung Gründe für ein Berufsverbot. In diesem Fall sei allerdings keine andere Entscheidung möglich gewesen.
Grüne fordern Wiederanstellung
Die Tiroler Grünen fordern eine sofortige Wiederanstellung der Lehrerin. Wie der Osttiroler LAbg. Sepp Brugger am Montag erklärte, müsse fachliche Qualifikation als Maßstab genommen werden, nicht das Privatleben.
Das kirchliche Schulamt habe zwar die Personalhoheit über die Religionspädagogen. Es sei aber aus moralisch-ethischen Gründen mehr als zweifelhaft, wie in diesem Fall vorgegangen worden sei. Das Dienstverhältnis einer offenbar sehr beliebten und engagierten Lehrerin aus Gründen, die ihr Privatleben betreffen, zu suspendieren, würde auch aufgeschlossene Katholiken völlig vor den Kopf stoßen, meinte Brugger. Die Kirche wäre gut beraten, das Privatleben einer engagierten und auch beliebten Lehrerin zu respektieren und einzig und allein ihre fachliche Qualifikation zu beurteilen.
Das Recht auf Privatleben sei ein in der österreichschen Verfassung garantiertes Menschenrecht. Es wäre deshalb mehr als angebracht, dass die Kirche "die Zeichen der Zeit erkennt und im 21. Jahrhundert geltendes Verfassungsrecht bei ihren Entscheidungen berücksichtigt"
"Missio canonica" ist Sache der Kirche
Die Verleihung der "missio canonica", also der kirchlichen Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht, liegt in Österreich voll und ganz bei den einzelnen Religionsgemeinschaften. Dies sei im Religionsunterrichtsgesetz sowie im Schulvertrag des Konkordats festgelegt, hieß es aus dem Kultusamt des Bildungsministeriums.
Über die Glaubenslehre könne nur die Kirche entscheiden. Es sei nicht angezeigt, dass sich der Staat in diese Fragen einmische, hieß es seitens des Kultusamtes - auch wenn der Fall der Weiterbeschäftigung einer geschiedenen Lehrerin auf den ersten Blick nur wenig damit zu tun habe.
Früher führten Ehescheidung und zivile Wiederverheiratung automatisch zum Entzug der "Missio canonica". Dies sei heute aber nicht mehr der Fall - jeder Fall werde nun einzeln geprüft, betonte die Leiterin des Interdiözesanen Schulamtes, Christine Mann, im ORF-"Mittagsjournal".
SPÖ-Frauensprecherin empört
Kritik am Berufsverbot übte SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek. "In welcher Zeit leben wir eigentlich?", so Heinisch-Hosek in einer Aussendung. "Es darf doch nicht wahr sein, dass eine Frau für eine Scheidung mit einem Berufsverbot bestraft wird." Die Verfassung garantiere das Recht auf Privatleben, darüber könne sich auch das Schulamt der Kirche nicht hinwegsetzen.
(apa/red)
