FORMAT über die neuen EU-Richtlinien für Flugreisen: Die Luftlinien wehren sich
- Passagiere erhalten Schadenersatz bei Verspätung
- Rechtsexperten sehen das neue Gesetz zwiespältig

·Schadenersatz, wenn Flug ausfällt
Wann Sie das Recht auf Entschädigung haben
·Telefonieren und Surfen im Flieger
Internet-Service für Flug- Passagiere ab 2006
·Flugverkehr nahm um 15 Prozent zu
Knapp 20 Mio. Passagiere im vergangenen Jahr
Überbuchungen, verpasste Anschlussflüge wegen Verspätungen oder kurzfristige Annullierungen - die möglichen Ärgernisse für Flugreisende sind vielfältig und werden tendenziell häufiger. Doch seit sechs Wochen gibt es für die Zores zumindest finanzielle Abgeltung.
Seit Mitte Februar legt eine EU-Verordnung die genauen Entschädigungshöhen für Pannen im Luftverkehr fest. Die Bestimmungen gelten für Flüge von einem EU-Flughafen beziehungsweise nach einem EU-Flughafen, sofern die Airline ein Unternehmen der Gemeinschaft ist.
Zeit ist jetzt wirklich Geld
Bei Verspätungen ab zwei Stunden für Flüge bis 1.500 Kilometer beziehungsweise ab vier Stunden für Langstrecken haben die Passagiere zunächst Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke, Zugang zu Telefon, Mail oder Fax. Ab fünf Stunden steht die Rückerstattung des Ticketpreises beziehungsweise eine anderweitige Beförderung zu sowie die Nächtigung in einem Hotel, falls sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt.
Wird ein Flug annulliert, so erhält der Kunde Ausgleichsleistungen, Rückerstattung des Ticketpreises sowie Betreuungsleistungen, es sei denn, die Fluglinie hat den Ausfall des Fluges mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben oder sie kann nachweisen, dass die Ursachen für den Ausfall nicht in ihrem Einflussbereich lagen - etwa bei Schneesturm oder Terroralarm. Die Höhe der Ausgleichszahlungen beträgt 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Flüge innerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro für alle anderen Flüge.
Meilenstein oder Stolperstein?
Doch was als Meilenstein des Konsumentenschutzes geplant war, könnte nach hinten losgehen. Die Airlinevereinigung IATA und der europäische Billigflieger-Verband ELFAA haben die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten und, wie Bernd Taucher von der Anwaltsgemeinschaft Cerha, Hempel, Spiegelfeld, Hlawati erklärt, auch gute Chancen, damit durchzukommen: "Vor allem, dass die Haftung bei Verspätungen verschuldensunabhängig ist, wird von den Airlines scharf kritisiert. Dazu kommt die Höhe der Entschädigungen, die den Preis eines Billigflugtickets weit übersteigt." Insbesondere die Ungleichbehandlung gegenüber nichteuropäischen Fluglinien und anderen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn sei problematisch, so der Rechtsexperte: "Das ist schon eine massive Wettbewerbsverzerrung."
Doch auch für die Fluggäste ist die neue Richtlinie nach Ansicht Tauchers nicht nur vorteilhaft: "Bislang konnte der Konsument wählen, ob er sich gegen das Risiko von Verspätungen mit einer Reiseversicherung absichern will oder nicht. In Zukunft werden die Airlines den höheren Entschädigungsaufwand in den Ticketpreis mit einkalkulieren, sodass man auf jeden Fall zahlen muss." (FORMAT Nr. 14/05)
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