Donnerstag, 7. April 2005

Fußball-EM-Stadion in Klagenfurt: Alles hängt nun von der BVA-Entscheidung ab!

  • Rechtswirksamkeit der neuerlichen Vergabe ist offen
  • Porr, Bund und Stadt sehen Klagenfurt als Auftraggeber

Die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit dem Bau des Klagenfurter Fussballstadions für die Fussball-EM 2008 hängt jetzt vom Urteil des Bundesvergabeamtes (BVA) ab. Die mehrmals unterbrochene Verhandlung wurde am Nachmittag fortgesetzt. Ein mündliches Ergebnis wird es aber heute nicht mehr geben, das Urteil wird schriftlich ergehen, sagte der Senatsvorsitzende Gerhard Prünster auf APA-Anfrage.

Damit bleibt weiter unklar, ob die heutige formelle Vergabe des Klagenfurter Stadtsenates an die Porr/Alpine-Bietergemeinschaft rechtswirksam ist. Kommt nämlich die BVA zur Ansicht, dass sie für den von den unterlegenen Bietern eingereichten Nachprüfungsantrag zuständig ist, wäre der Bund, die Republik Österreich bzw. das ÖISS der Auftraggeber. Somit würde auch die Einstweilige Verfügung der BVA, dass bis zum 21. Mai kein Zuschlag erteilt werden darf, weiterhin gelten, so ein Rechtsvertreter der unterlegenen Bieter zur APA.

Bei der heutigen mündlichen Verhandlung beim Bundesvergabeamt (BVA) in Wien betonten die Rechtsvertreter der unterlegenen Bietergemeinschaften, dass der EM-Stadionbau in Klagenfurt überwiegend vom Bund finanziert werde und damit auch die Zuständigkeit des BVA für das beantragte Nachprüfungsverfahren gegeben sei. Die Bietergemeinschaft Porr/Alpine Mayreder, die Vertreter der Stadt Klagenfurt sowie des Bundes argumentierten dagegen, dass der Bund mit deutlich weniger als der Hälfte der gesamten Baukosten am Stadionbau beteiligt sei und der Auftraggeber von Beginn an die Stadt Klagenfurt gewesen sei. Das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) habe nur im Auftrag der Stadt Klagenfurt das Vergabeverfahren durchgeführt. Die Nennung des Bundes etwa als Auftraggeber bei den EU-weiten Ausschreibungen sei ein "Irrtum" gewesen.

Nach der gestrigen Unzuständigkeits-Entscheidung des UVS Kärnten und der damit verbundenen Aufhebung einer Einstweiligen Verfügung des UVS , wonach bis 15. Mai kein Zuschlag erteilt werden darf, hat wie berichtet der Klagenfurter Stadtsenat heute dieses "Zeitfenster" genutzt und der Bietergemeinschaft Porr/Alpine abermals den Zuschlag für den Stadionbau erteilt.

Sollte das BVA ebenfalls ihre Zuständigkeit ablehnen, tritt auch ihre Einstweilige Verfügung außer Kraft und somit dürfte die Stadt Klagenfurt als rechtmäßiger Auftraggeber gelten. Die heutige Entscheidung wäre dann wohl nicht mehr anfechtbar, hieß es am Rande der heutigen Verhandlung.

Die am 7. März getroffene Vergabeentscheidung, wonach die Porr Techno/Alpine Mayreder als Bestbieter den Zuschlag erhalten solle, war von allen fünf unterlegenen Mitbietern beeinsprucht worden. (apa)

7.4.2005 15:41