Donnerstag, 7. April 2005

EM-Stadion Klagenfurt - Nach dem Zu-schlag an Porr droht weiterer Rechtsstreit!

  • Stadt Klagenfurt sieht Vergabeverfahren abgeschlossen
  • Anwälte pochen nun auf die Zuständigkeit des BVA

Einen Knalleffekt gab es am Donnerstag in der Causa Fußball-EM-Stadion Klagenfurt. Der Stadtsenat beschloss in einer Sondersitzung, der von der Vergabekommission zum Bestbieter gekürten Bietergemeinschaft Porr Techno/Alpine Mayreder den Zuschlag zu erteilen. Bürgermeister Harald Scheucher (V) sprach von einem "Zeitfenster", das man nützen müsse. Das Bundesvergabeamt (UVS) traf keine Entscheidung, die Anwälte der unterlegenen Bieter pochen nun auf dessen Zuständigkeit und betonen, der Zuschlag sei noch nicht rechtskräftig. Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner vermutet eine nichtige Entscheidung.

Am Mittwoch hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Kärnten seine Einstweilige Verfügung außer Kraft gesetzt, da er sich in der Causa für unzuständig erklärte. Scheucher berief sofort eine Sondersitzung des Stadtsenats ein, um den Auftrag für den Stadionbau endgültig zu vergeben. Die Argumentation der Stadtväter: Die Einstweilige Verfügung des Bundesvergabeamtes (BVA), das noch nicht über seine Zuständigkeit in der Causa entschieden hat, sei für die Stadt nicht rechtswirksam, da sie an den Bund gerichtet sei. Man habe dem "rechtlichen Hickhack" ein Ende gesetzt, sagte Scheucher. Vzbgm. Ewald Wiedenbauer (S) meinte gegenüber der APA: "Mit Schadenersatzforderungen müssen wir auf jeden Fall rechnen, ob wir den Zuschlag erteilen oder nicht." Hätte man nicht entschieden, wäre die Ausrichtung der Fußball-EM in Österreich und der Schweiz ernsthaft gefährdet gewesen.

Das BVA hat indes seine Entscheidung verschoben, das Urteil werde schriftlich ergehen, sagte Vorsitzender Gerhard Prünster. Damit ist die Rechtslage weiterhin ungeklärt. Die Anwälte, die am Mittwoch in Klagenfurt noch heftig gegen die UVS-Entscheidung protestiert und sich überzeugt gezeigt hatten, dass die Kärntner Behörden zuständig seien, pochen nun auf die Zuständigkeit des BVA. Am Mittwoch war von den Juristen zu hören, dass "zweifelsfrei" die Stadt Bauherr des Stadions sei. Tags darauf argumentierten sie, der Bau werde überwiegend vom Bund finanziert, womit die Zuständigkeit des BVA gegeben sei.

Kommt die Bundesbehörde zu der Ansicht, dass sie für den von den unterlegenen Bietern eingereichten Nachprüfungsantrag zuständig ist, wäre der Bund, die Republik Österreich bzw. das ÖISS der Auftraggeber. Somit würde auch die Einstweilige Verfügung der BVA, dass bis zum 21. Mai kein Zuschlag erteilt werden darf, weiterhin gelten, argumentierte ein Rechtsvertreter der unterlegenen Bieter.

Haselsteiner lässt die Entscheidung prüfen
Für Haselsteiner ist die Entscheidung der Stadtväter "wenig logisch", er stellte eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Klagenfurt in den Raum. Er werde ein Team von Juristen beauftragen, die Entscheidung zu prüfen, sagte Haselsteiner. Seinem Verständnis nach sei die Vergabeentscheidung aber nicht rechtens und nichtig, wenn Klagenfurt gar nicht Bauherr sei, sagte Haselsteiner unter Hinweis auf die entsprechende Entscheidung des UVS. Er wolle den Bau nicht verhindern, sei aber zu rechtlichen Schritten "gezwungen", wenn "unwahre und verleumderische Behauptungen" aufgestellt oder oder Vergabeentscheidungen auf "wettbewerbsverzerrenden" Kriterien basieren würden.

Rund 70 Mio. Euro kostet das vom Architekten Albert Wimmer geplante Bauprojekt, das ein Fußballstadion, eine Fußballakademie und ein Ballsportzentrum umfasst. Das Stadion mit überdachten Tribünen soll für die EM mehr als 30.000 Sitzplätze bieten, danach wird es auf 12.000 Plätze rückgebaut. Landeshauptmann Jörg Haider regte neuerlich an, es solle eine Arbeitsgemeinschaft der Bieter gebildet werden. Er sei sich darüber mit Scheucher einig, mit dieser Vorgangsweise könnten Schadenersatzforderungen abgewendet werden.

Sollte sich das BVA für zuständig erklären, geht der Rechtsstreit weiter. Lehnt es die Zuständigkeit ab, muss auch die Einstweilige Verfügung aufgehoben werden. Dann wäre der Zuschlag nicht mehr anfechtbar, den unterlegenen Bietern bliebe nur noch der Zivilrechtsweg offen. (apa)

7.4.2005 16:45