Papst-Testament veröffentlicht: Heiliger Vater erwog im Jahr 2000 sogar Rücktritt!
- Letzter Wille sehr spirituell geprägt: "Bitte um Gebete"
- "Göttliche Vorsehung" verhinderte einen Atomkrieg
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und Begräbnis im Vatikan
Fünf Tage nach dem Tod von Papst Johannes Paul II. hat der Vatikan am Donnerstag das Testament veröffentlicht. Das 15-seitige Dokument ist stark theologisch und spirituell geprägt. In einem Kapitel aus dem Jahr 1990 heißt es: "Nach meinem Tod bitte ich um Heilige Messen und Gebete." Aus dem Testament geht auch hervor, dass der Papst fünf Jahre vor seinem Tod einen Rücktritt erwogen hat.
Papst Johannes Paul II. hat sein Testament mehrmals umgeschrieben. Die erste Fassung stammt vom 6. März 1979, die letzte wurde vom 12. bis 18. März 2000 geschrieben. Von Anfang an schrieb er sein Testament im Bewusstsein seines Todes, auf den er sich vorbereiten wollte.
In dem Schreiben zeigte sich das aus Polen stammende Kirchenoberhaupt überzeugt, dass dank der "Göttlichen Vorsehung" der Kalte Krieg ohne einen Atomkonflikt beendet worden sei.
1982 zog der Papst die Möglichkeit eines Begräbnisses in Polen in Erwägung. 1985 jedoch entschied sich Johannes Paul, dem Kardinalskollegium die Entscheidung über die Trauerfeierlichkeiten zu überlassen.
Außerdem schrieb der Papst es der "Göttlichen Vorsehung" zu, dass er in wunderbarer Weise vom Tod errettet worden sei, als 1981 ein Attentäter auf ihn schoss. "Der Herr" habe sein Leben verlängert, "er hat es mir in gewissem Sinne wiedergegeben", heißt es in dem Testament.
Keinerlei Eigentum hinterlassen
Papst Johannes Paul II. hat in seinem Testament um Verzeihung gebeten und um das Gebet für ihn gebeten. Wörtlich heißt es laut Kathpress in dem Text, dessen erste Teile der Papst bereits am 6. März 1979 verfasst hatte: "Ich danke allen. Alle bitte ich um Vergebung. Und ich bitte auch um Euer Gebet, damit die Barmherzigkeit Gottes sich als größer erweist als meine Schwäche und Unwürdigkeit". In dem Testament hat der Papst (ebenso wie es sein Vorvorgänger Paul VI. getan hatte) weiter angeordnet, dass seine persönlichen Aufzeichnungen verbrannt werden sollen. Der Privatsekretär, Erzbischof Stanislaw Dziwisz, wird beauftragt, dies zu überwachen. Der Papst hinterlässt überdies keinerlei persönliches Eigentum.
Über seinen Tod schrieb der Papst bereits am 1. März 1980: "Jeder muss die Aussicht auf den Tod vor Augen haben. Und bereit sein, sich dem Herrn und Richter zu zeigen, der zugleich Erlöser und Vater ist. (...) Noch einmal möchte ich mich vollkommen der Gnade des Herrn anvertrauen. Er selbst wird entscheiden, wann und wie ich mein irdisches Leben und mein seelsorgliches Amt beende".
Nur zwei lebende Personen werden in dem Testament erwähnt: Seinem persönlichen Sekretär Stanislaw Dziwisz dankt er für jahrelange Dienste. Und den Oberrabbiner Elio Toaff, der Johannes Paul 1986 beim Besuch in der Synagoge von Rom begrüßte, erwähnt er im Zusammenhang mit Kontakten außerhalb der Kirche.
Im März 2000 fügte der Papst hinzu: "Am Tag des 13. Mai 1981, dem Tag des Attentats auf den Papst während der Generalaudienz auf dem Petersplatz, hat mich die Göttliche Vorsehung auf wunderbare Art vor dem Tod bewahrt. Jener, der einziger Herr über Leben und Tod ist, hat allein mir dieses Leben gerettet, ja auf gewisse Weise hat er es mir wiedergeschenkt - es gehört von jenem Moment an noch mehr Ihm. Ich hoffe, dass Er mir hilft zu erkennen, bis wann ich meinen Dienst fortsetzen soll, zu dem Er mich am 16. Oktober 1978 berufen hat. Ich bitte Ihn, mich zu sich zu rufen, wann Er es will. Ich hoffe auch, dass solange es mir gegeben ist, den Petrusdienst in der Kirche zu leisten, die Göttliche Vorsehung mir die nötige Kraft für diesen Dienst gibt". (apa/red)
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