Urteil gegen ehemaligen Rathaussprecher wird aufgehoben: Fall wird neu aufgerollt
- Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes war erfolgreich
- Wien: Mann im April zu 18 Jahren Haft verurteilt
Der Mordprozess gegen den ehemaligen Wiener Rathaus-Sprecher Martin W. wird wiederholt. Der Mann war im April in einem Schwurprozess am Wiener Straflandesgericht zu 18 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun der Nichtigkeitsbeschwerde des 39-Jährigen stattgegeben, wie sein Verteidiger Ernst Schillhammer am Freitag gegenüber der APA bestätigte. Das Urteil wurde aus rein formalen Gründen aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz zurück verwiesen.
Martin W. hatte am 27. September des Vorjahres seine um drei Jahre jüngere Freundin Gudrun P. erwürgt, nachdem diese am Vorabend ihre Sachen gepackt hatte und aus seiner Wohnung in Wien-Brigittenau ausziehen wollte.
Höchstrichter sahen Mängel bei Fragenkatalog
Die Höchstrichter bemängelten den Fragenkatalog, der den Geschworenen im ersten Rechtsgang vorgelegt worden war. Dort fanden sich die Fragen nach Mord und Totschlag, nicht aber nach absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Für den OGH ein rechtlich relevanter Verfahrensmangel. Der Rathaus-Sprecher war am 7. April 2005 wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.
Noch kein Termin für Verhandlung
Wann die zweite Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest. In der kommenden Woche soll im Wiener Straflandesgericht jener Richter bestimmt werden, der den Vorsitz führen wird. Im Grauen Haus zeigte man sich auf Anfrage zuversichtlich, dass der zweite Rechtsgang noch in diesem Jahr über die Bühne gehen kann.
Täter und Opfer lernten sich im Mai 2004 kennen
Der Pressesprecher hatte sein späteres Opfer im Mai 2004 kennen gelernt. Wenig später zog die 36-jährige Akademikerin bei ihm ein. Nach einigen Monaten dürfte die Beziehung "erkaltet" sein, die um drei Jahre jüngere Frau fühlte sich eingeengt, suchte angeblich auch Kontakt zu einem anderen Mann. Schließlich entschloss sie sich, aus der noblen Wohnung des Rathaus-Mitarbeiters in Wien-Brigittenau auszuziehen.
Als sich die beiden am Morgen des 27. September 2004 in der Küche begegneten, hatte sie bereits ihre Sachen gepackt. Was weiter geschah, fasste Staatsanwältin Gabriele Mucha in ihrer Anklageschrift folgendermaßen in Worte: Während die Frau Kaffee kochte, "beschloss der Beschuldigte, sie umzubringen. Er legte seinen Arm um den Hals seines völlig überraschten Opfers, bildete mit dem anderen Arm einen Hebel und übte durch diesen Unterarm-Würgegriff massive Gewalt gegen den Hals aus, was schwere innere Halsverletzungen zur Folge hatte."
Laut Gerichtsmediziner Johann Missliwetz tötete der 39-Jährige die Frau mit einem Judo-Griff, der auch bei Spezialeinheiten gelehrt wird. Der Würge-Akt dauerte drei bis fünf Minuten. Der Frau gelang es, sich ein Mal noch kurz zu befreien, worauf der Täter dem Gutachten zu Folge "nachgriff" und weiter zudrückte.
Zuvor dürfte es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, denn unmittelbar vor ihrem Ableben hatte die 36-Jährige einer Freundin noch eine SMS geschickt: "Jetzt dreht er ganz durch! Jetzt ist er deppert!"
"Affektsturm führte zur Tat"
Verteidiger Ernst Schillhammer hatte im ersten Rechtsgang einen "Affektsturm" geltend gemacht und mit Totschlag argumentiert. Eine Äußerung der Frau, ihn in ihrem "Umfeld" erledigt zu haben, habe den Pressesprecher geschockt. Ihr Vater verfüge als hoher AK-Funktionär über gute Kontakte ins Rathaus, der 39-Jährige hätte daher berufliche Schwierigkeiten befürchtet, so der Verteidiger.
Trotz des Erfolges im Rechtsmittelverfahren kam es zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten zuletzt zu Unstimmigkeiten. Schillhammer hat mittlerweile sein Mandat zurückgelegt, der Angeklagte ist auf der Suche nach einem neuen Rechtsvertreter.
(apa)
