Mittwoch, 6. April 2005

Kritik vom UNHCR: Der österreichische Asylentwurf ist "besorgniserregend"

  • Elf Verletzungen der Genfer Konvention liegen vor
  • Innenministerin Prokop für konstruktive Kritik offen

Der Vertreter des UNO-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) in Österreich, Gottfried Köfner, hat den Entwurf des Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes, der bis 14. April zur Begutachtung vorliegt, als "besorgniserregend" bezeichnet. "Nicht jeder Flüchtling, der Schutz braucht, wird in Zukunft Asyl bekommen", sagte Köfner am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Wien. Das Asylpaket atme einen "Geist des Misstrauens" gegenüber Asylbewerbern. "Wer auf die Falschen fixiert ist, übersieht die richtigen Flüchtlinge."

Laut einer völkerrechtlichen Analyse des UNHCR lägen im Entwurf insgesamt elf Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention vor, so Köfner. "Hochproblematisch" sei, dass dem Gesetzesentwurf zufolge Berufungsverfahren wegen "leichten Formfehlern" noch vor inhaltlicher Prüfung der Fluchtgründe abgebrochen werden könnten. Das Versäumen einer Frist seitens des Asylbewerbers etwa wegen eines Verwandtenbesuches im Ausland würde als Zurückziehen aus der Berufung interpretiert. "Wer zu spät kommt, kann in die Hände des Verfolgers abgeschoben werden." Flüchtlingsschutz müsse Vorrang vor bürokratischen Fallstricken haben.

Der UNCHR-Vertreter kritisierte weiters, dass Flüchtlinge künftig Beweise für ihre Verfolgung vorlegen müssten. Damit würde eine jahrzehntelange Tradition der "Glaubhaftmachung" aufgehoben werden. "Welcher Verfolgerstaat stellt eine Bestätigung für eine Verfolgung aus"". Es liege in der Natur politischer Verfolgung, dass der Betroffene keine Bestätigungen oder keine Zeugen vorladen könnten. Auch Folter würde nicht immer sichtbare Spuren hinterlassen.

Die Schubhaft ohne Ende für unbescholtene Asylbewerber, weil mit anderen EU-Staaten erst über deren Zuständigkeit konsultiert werden müsse, sei ein Rückschritt des humanitären Standards, kritisierte der UNHCR-Vertreter. In der Praxis hätten diese Flüchtlinge auch keinen Zugang zur Rechtsberatung. Das Einsperren sei besonders für traumatisierte Flüchtlinge "beklemmend".

Positiv strich Köfner die vorgesehene Länderdokumentation hervor, wonach objektive und aktuelle Information über die Herkunftsländer von Flüchtlingen vorliegen werde, ebenso wie die Verfahrensvereinfachung mittels Tonbandaufzeichnungen von Asyl-Interviews. Aufzeichnungen würden es den Asylbewerbern künftig ersparen, ihre Erfahrungen wiederholen zu müssen. Diese Maßnahme sei in den Entwurf auf Anregung des UNHCR aufgenommen worden.

Der UNHCR könne dem Asylentwurf kein grünes Licht geben, schloss Köfner. Das Flüchtlingskommissariat erwarte sich, dass die Widersprüche zur Genfer Flüchtlingskonvention ausgemerzt würden.

Im Innenministerium wollte man die Kritik am Entwurf des Asyl- und Fremdenpolizeigesetz am Mittwoch noch nicht inhaltlich beurteilen. Man schaue sich die Stellungnahme des UNHCR im Detail an, Innenministerin Liese Prokop (V) sei für "konstruktive Kritik offen", sagte ihr Sprecher Johannes Rauch gegenüber der APA. Die Ministerin habe immer gesagt, dass das Gesetz verfassungs- und menschenrechtskonform sein solle.

6.4.2005 12:41