Letzte Instanz im Tauschbörsen-Streit: Klage liegt jetzt beim Oberster Gerichtshof
- 28 Film- und Musikkonzerne klagen zwei Tauschbörsen
- Endgültige Entscheidung frühestens im Juli zu erwarten
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"MGM vs. Grokster"
Unterhaltungsindustrie will
Tauschbörsen verbieten
Der Kampf zwischen der amerikanischen Unterhaltungsindustrie und den Tauschbörsen im Internet hat die letzte juristische Instanz erreicht. Der Oberste Gerichtshof der USA nahm sich der Klage von 28 Film- und Musikkonzernen gegen die beiden Tauschbörsen Grokster Inc. und StreamCast Networks an. Diese ermöglichen mit ihrer Software, urheberrechtlich geschützte Filme und Musikstücke kostenlos im Internet zu kopieren. Ein Urteil wird frühestens im Juli erwartet. Die angeklagten Tauschbörsen haben alle bisherigen Verfahren in den anderen Instanzen gewonnen.
Die Musikindustrie macht in der Klage geltend, in den vergangenen Jahren schwere Verluste durch Tauschbörsen erlitten zu haben. Zwar sind mehrere Konzerne inzwischen dazu übergegangen, das legale Herunterladen ihrer Musik über das Internet anzubieten. So verkaufte der Online-Dienst iTunes des Computerkonzerns Apple seit seinem Start vor knapp zwei Jahren mehr als 300 Millionen Musikstücke. Die Zahl der kostenlos herunter geladenen Titel liegt nach Meinung der Industrie aber immer noch bei einem Vielfachen.
Hersteller der dazu benötigten Download-Software haben sich in der Vergangenheit erfolgreich damit verteidigt, dass sie für den Missbrauch ihrer Produkte durch Verbraucher nicht verantwortlich sind. (apa)
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