Montag, 4. April 2005

Feste Regeln für Zeit ohne Papst: Trauer- Feier und Wahl müssen organisiert werden!

  • PLUS: Anordnungen für Fall des Todes festgeschrieben

Zwischen dem Tod eines Papstes und der Wahl seines Nachfolgers liegen hektische Tage. Die Beisetzung muss organisiert, der Nachfolger gewählt werden. Für die Zeit der Sedisvakanz - also die Phase, in der der Heilige Stuhl nicht besetzt ist - sieht das Kirchenrecht feste Abläufe vor. Bereits fix: Der Papst wird ab Montag im Petersdom aufgebahrt, Freitag ist das Begräbnis, die Kardinäle wurden zum Konklave einberufen.

Die ersten Schritte oblagen dem Camerlengo, dem Kämmerer des Papstes im Rang eines Kardinals. Er ist einer der wenigen hohen Verantwortlichen des Kirchenstaates, die nach dem Tod des Oberhauptes im Amt bleiben. Der Camerlengo stellt den Tod des Papstes fest und informiert den Kardinalvikar von Rom, den Stellvertreter des Papstes als Bischof von Rom. Dieser verkündet den Tod der Öffentlichkeit. Der Kardinaldekan, zurzeit der Deutsche Joseph Ratzinger, lädt anschließend sämtliche Kardinäle nach Rom ein. Diese Schritte sind bereits erfolgt.

Die Kardinäle kommen bis zum Beginn der Papstwahl - die frühestens am 15. Tag nach dem Tod des Papstes beginnt - täglich zu so genannten Generalkongregationen im Apostolischen Palast zusammen. Die Versammlungen werden vom Camerlengo geleitet. Die derzeit rund 120 Kardinäle unter 80 Jahren, die wahlberechtigt sind, sind zur Teilnahme verpflichtet. Den restlichen 67 der zurzeit insgesamt 184 Purpurträger ist das Kommen freigestellt, ihre Anwesenheit aber erwünscht.

Die Kardinäle entschieden bei den Generalkongregationen unter anderem, wie und wann der Verstorbene im Petersdom aufgebahrt wird, damit die Gläubigen von ihm Abschied nehmen können. Sie legen in einer ihrer ersten Sitzungen auch fest, wann die Trauerfeiern beginnen. Diese dauern neun Tage, die Beisetzung soll zwischen dem vierten und dem sechsten Tag nach dem Tod des Papstes stattfinden.

Außerdem kommen so genannte Sonderkongregationen zusammen. Sie bestehen aus dem Kämmerer und drei weiteren Kardinälen, die per Los bestimmt werden. Die drei Kardinäle werden alle drei Tage ausgewechselt. Das Vierer-Gremium kümmert sich um die täglichen Amtsgeschäfte. Alle wichtigen Fragen allerdings obliegen den Generalkongregationen. Aber auch diese dürfen während der Sedisvakanz keine Änderungen vornehmen und keine Gesetze erlassen, gemäß dem kirchenrechtlichen Grundsatz "sede vacante nihil innovetur" ("wenn der Stuhl leer ist, wird nichts erneuert").

In einer der Generalkongregationen werden außerdem hinterlassene Dokumente des Verstorbenen verlesen, darunter womöglich auch ein Testament. Die Kardinäle einigen sich außerdem auf einen Tag für die Einberufung des Konklave zur Papstwahl.

Das Konklave kann frühestens am 15. Tag nach dem Tod des Papstes beginnen; der späteste Beginn ist der 20. Tag nach dem Ableben. Wahlberechtigt sind alle Kardinäle bis zum Alter von 80 Jahren. Dazu kommen die Kardinäle zu täglich zwei Sitzungen in der Sixtinischen Kapelle zusammen, in denen sie jeweils zwei Wahlgänge abhalten. Ein neuer Papst ist in der Regel gewählt, sobald ein Kardinal eine Zwei-Drittel-Mehrheit erhält.

Letzte Stunden ohne Blitzlichtgewitter
Lange vor seinem Tod hat Papst Johannes Paul II. Anordnungen für den Fall seines Todes erlassen. In der 1996 veröffentlichten Apostolischen Konstitution "Universi Dominici Gregis" bestimmte das Kirchenoberhaupt unter anderem, dass während seiner letzten Stunden und nach seinem Ableben keine Fotos von ihm gemacht werden dürfen.

Verboten sind auch Tonbandaufnahmen seiner letzten Worte. Damit wollte der Papst offenbar verhindern, dass es ihm wie Pius XII. (1939-1958) ergeht. Dessen Leibarzt hatte Fotos veröffentlicht, auf denen der Pontifex maximus in seinem Sterbebett mit Sauerstoffmaske zu sehen war.

Nach der Bestattung des Papstes und während der Wahl des neuen Papstes soll kein Teil der päpstlichen Privatgemächer bewohnt werden, heißt es in der Konstitution weiter.

Auch zu seinem Grab hinterlässt Johannes Paul II. Anweisungen. Der Ort seiner letzten Ruhe soll demnach der Petersdom sein, wo sich auch die Gruft des Apostels Petrus befindet. Engen Mitstreitern zufolge könnte der Papst in einem persönlichen Testament aber auch verfügen, doch in der Gruft seiner Familie in Wadowice bei Krakau bestattet zu werden. (apa/red)

4.4.2005 13:05