Donnerstag, 31. März 2005

Kleingedrucktes übersehen: Hochwasser- Opfer kriegt kaum Geld von Versicherung

  • Haus auf über 50.000 versichert, bekommt nur 7.200 €
  • Anwesen wurde beim Hochwasser 2002 weggespült

Dass der Abschluss einer Haushaltsversicherung nicht automatisch bedeutet, dass man im Schadensfall auch tatsächlich Geld bekommt, das hat ein Niederösterreicher leidvoll erfahren müssen: Sein Haus im Kamptal war auf 50.870 Euro versichert - dann kam das Hochwasser 2002 und spülte das Anwesen fort. Statt des vollen Betrages erhielt der Geschädigte jedoch nur 7.267 Euro Schadenersatz - er hatte das "Kleingedruckte" nicht gelesen. Daraufhin klagte die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ). Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun zu Gunsten der Versicherung.

Das Verfahren ging durch alle Instanzen. Völlig unerwartet für die AKNÖ-Konsumentenschützer gab der OGH nun einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien und damit dem Versicherungsunternehmen Recht: Die Versicherung muss nur 7.267,28 Euro zahlen. Begründung laut einer AKNÖ-Aussendung: Auch wenn auf der ersten Seite der Polizze zu lesen ist, dass der gesamte Wohnungsinhalt gegen Schäden durch Hochwasser auf 50.870,98 Euro versichert ist, darf sich ein Versicherungsnehmer nicht darauf verlassen.

Die AKNÖ zitiert dazu den Urteilsspruch: "Ein besonders unerfahrener Vertragspartner kann sich gegenüber einer für den betreffenden Geschäftstyp völlig üblichen Klausel grundsätzlich nicht darauf berufen, er sei von ihr überrascht worden." Eine Haftungseinschränkung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist also zulässig, auch wenn in der Polizze bezüglich eines bestimmten Schadensfalles explizit eine andere Versicherungssumme genannt ist.

Konsumentenberater kritisieren
Eva Schreiber, Leiterin der Konsumentenberatung der AKNÖ, kritisiert nicht nur den Versicherungsvertrieb, sondern auch die mangelnde Information der Konsumenten: "Wir brauchen nachvollziehbare Produktinformationen - das heißt: klare Verträge, klare Versicherungsbedingungen und eine transparente Darstellung der Kosten im Fall der vorzeitigen Kündigung von Versicherungsverträgen."

Darüber hinaus sind laut Schreiber die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsunternehmen und Konsumenten ungleich verteilt: "Wer als Versicherungskunde beim Vertragsabschluss wichtige Informationen vergisst oder verschweigt, muss teuer dafür bezahlen - in der Regel mit dem Verlust des Versicherungsschutzes. Wird dagegen über Lücken im Versicherungsschutz nicht ausreichend aufgeklärt, bleibt dies für das Unternehmen meist ohne Folgen."

Enttäuscht über den Richterspruch zeigte sich auch AKNÖ-Direktor Helmut Guth am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz. Ihm ist sowohl die Rechtsansicht, als auch die Wertung des OGH zu Gunsten des Versicherungsunternehmens ein Rätsel: "Abgesehen von der für uns nicht nachvollziehbaren rechtlichen Argumentation verwundert uns, dass die Gerichte offenbar die Interessen der finanzstärksten Branchen schutzwürdiger erachten als jene der Konsumenten. Damit wird der Abschluss von Versicherungsverträgen zum Lotteriespiel."
(apa)

31.3.2005 12:25