17-Jährige in Oberösterreich verhungert: Mutter wird in Anstalt eingewiesen!
- Schuldspruch wegen Mord durch Unterlassung
- Frau war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig
Die 48-jährige Mutter jener 17-Jährigen, die im Vorjahr in Steyr verhungert war, ist von den Geschwornen in einem Prozess am Freitagnachmittag im Landesgericht Steyr einstimmig wegen Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen worden und wird wegen ihrer Unzurechnungsfähigkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Staatsanwaltschaft war die Schülerin am 24. Mai 2004 gegen 22.00 Uhr tot in ihrem Bett aufgefunden worden. Die 17-Jährige habe bei einer Körpergröße von 1,64 Metern nur mehr rund 30 Kilo gewogen. Sie dürfte zwischen 22. und 23. Mai an den Folgen von Nahrungsmangel gestorben sein. Eine Krankheit als Todesursache sei nicht festgestellt worden, so ein Pathologe.
Gutachten ergaben, die Frau sei zum Tatzeitpunkt - als ihre Tochter verhungerte - nicht zurechnungsfähig gewesen. Da aber die Sachverständigen auch festgestellt hätten, dass bei der 48-Jährigen Gefährlichkeit vorliege, sie somit zu Taten gleicher Art oder mit schweren Folgen fähig wäre, stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Ein Sachverständiger erklärte am Freitag vor Gericht, die Angeklagte habe nicht anders handeln können, das sie unter einer "wahnhaften Wehrlosigkeit" und "akuter Geisteskrankheit" leide. Es sei ein "ganz seltener Fall von Wahnübertragung" von der 48-Jährigen auf ihre später verhungerte Tochter eingetreten. Der Sachverständige nannte die zwei "Wahnsysteme" Ernährung und Religion. Er riet zu einer Behandlung unter Kontrolle.
Mediziner, die vor Gericht aussagten, hatten sich über Jahre Sorgen um das Mädchen gemacht und ihre Bedenken auch gegenüber der Mutter geäußert. Diese habe aber eine Behandlung ihrer Tochter im Krankenhaus immer wieder abgelehnt. Der Hausarzt der Familie erklärte, dass die Religiosität der 48-Jährigen zusehends "krankhaft" geworden sei. Eine Ärztin diagnostizierte bereits Ende November 2003 einen "bedrohlichen" Zustand.
Am 11. Mai 2004 - knapp zwei Wochen vor ihrem Tod - soll die Schülerin gegenüber den Behörden angegeben haben, 38 Kilo zu wiegen, so der Pflegschaftsrichter. Man habe sich darauf geeinigt, einen Termin für eine Untersuchung zu vereinbaren und die Schülerin bei Bedarf stationär zu behandeln. Dazu kam es allerdings nicht: Laut Staatsanwaltschaft sei das Mädchen am 24. Mai gegen 22.00 Uhr tot in ihrem Bett aufgefunden worden. Die 17-Jährige habe bei einer Körpergröße von 1,64 Metern nur mehr rund 30 Kilo gewogen. Sie dürfte zwischen 22. und 23. Mai an den Folgen von Nahrungsmangel gestorben sein.
Als der Richter die Angeklagte fragte, ob sie das Urteil verstanden habe, schüttelte sie wie schon mehrmals zuvor in der Verhandlung den Kopf und murmelte Unverständliches. Der Verteidiger der Frau meldete gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, es ist somit noch nicht rechtskräftig. (apa/red)
