FPÖ für längere Frist für Einbürgerungen: Heftige Kritik von Seiten der Opposition
- Miklautsch hält bis zu zwölf Jahre für "sehr sinnvoll"
- Bessere Sprachkenntnisse sollen verlangt werden
Justizministerin Miklautsch will bei der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts an der Zehnjahresfrist für Einbürgerungen festhalten oder die Wartezeit sogar verlängern. Sie halte zehn bis zwölf Jahre für "sehr sinnvoll", sagte Miklautsch. Zudem ist sie für eine dreijährige "Anwartschaft" auf die Staatsbürgerschaft, in der Bewerber u.a. ein eigenes Einkommen nachweisen müssen.
Mit den Ländern soll nun über eine Angleichung der derzeit unterschiedlich gehandhabten Fristen verhandelt werden. Miklautsch verweist im Gespräch mit der APA darauf, dass Ausländer derzeit je nach Bundesland drei, fünf oder zehn Jahre auf die Einbürgerung warten müssen. "Da wird eine Angleichung notwendig sein." Vorliegen soll das Paket bis zum Sommer, aber "wenn man eine vernünftige Regelung schaffen will, dann habe ich persönlich kein Problem damit, dass wir zwei oder drei Monate länger brauchen".
Bei der Beurteilung des Staatsbürgerschaftswerbers sollen künftig neben dem eigenen Einkommen und gerichtlichen Strafverfahren auch Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt werden. "Nur Falschparken wird die Staatsbürgerschaft aber natürlich nicht verhindern", betont Miklautsch. Außerdem sollen von den angehenden Neo-Österreichern bessere Sprachkenntnisse gefordert werden.
Die Entscheidung über das noch von ihrem Vorgänger Böhmdorfer eingeleitete Gefängnis-Projekt in Rumänien ist laut Miklautsch noch nicht gefallen. Im Mai will Miklautsch das Thema noch einmal mit ihrer rumänischen Amtskollegin besprechen. Rumäniens Staatspräsident Traian Basescu hatte das Projekt ja bereits im Jänner für gescheitert erklärt.
SPÖ appelliert an Regierung
SPÖ-Integrationssprecherin Elisabeth Hlavac lehnt eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts ab. Die von Miklautsch (F) angedachte Verlängerung der Wartefrist für die Einbürgerung widerspreche den Grundsätzen einer sinnvollen Integrationspolitik, so Hlavac am Dienstag in einer Aussendung.
Österreich habe im europäischen Vergleich schon jetzt sehr strenge Einbürgerungsgesetze, der europäische Trend gehe sogar in Richtung schnellere Einbürgerung, so die SPÖ-Integrationssprecherin. Sie appelliert an die Regierung, endlich positive Anreize zur Integration zu setzen, anstatt immer nur über Verschärfungen nachzudenken.
Wien ist verwundert
Verwunderung in Wien über die Aussagen von Miklautsch (F) in Sachen Staatsbürgerschaft: "Die Forderung von Justizministerin Miklautsch nach einer zehn- bis zwölfjährigen Wartefrist zur Erlangung der Staatsbürgerschaft trägt nichts zur Klärung der Pläne der Bundesregierung bei", meinte Integrationsstadträtin Sonja Wehsely (S) am Dienstag in einer Aussendung. Denn Einbürgerungen finden laut Wehsely im Regelfall bereits jetzt erst nach zehnjährigem Aufenthalt statt.
Nur in Ausnahmefällen würde dies nach sechs Jahren geschehen, erklärte die SP-Politikerin. Ein Rechtsanspruch bestehe überhaupt erst nach 30 Jahren. Im Jahr 2004 wurden demnach in Wien von 16.800 Einbürgerungen 16.000 nach zehn Jahren durchgeführt. "Im internationalen Vergleich liegen wir mit zehn Jahren Anwartschaft schon jetzt am oberen Limit", kritisierte Wehsely.
Erfreut zeigte sich Wehsely über die Absicht von Innenministerin Liese Prokop (V), Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen aneinander zu koppeln: "Wer hier lebt, soll auch hier arbeiten dürfen. Im letzte Woche vom Innenministerium ausgesandten Entwurf zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz findet sich eine entsprechende Regelung aber nicht."
Grüne Stoisits gegen Verschärfung
Gegen eine Verschärfung bei den Staatsbürgerschaftsbestimmungen spricht sich die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits aus. "Österreich hat im Vergleich zu den alten EU-15-Staaten eine rigides Einbürgerungssystem mit äußerst langen Fristen. Die Forderung von Justizministerin Karin Miklautsch ist daher typischer FPÖ-Stil, nämlich überall nur zu verschärfen", kritisiert Stoisits in einer Aussendung.
Dort wo es um Verbesserungen ginge, nämlich den Menschen Integrationsangebote zu machen, "herrscht Schweigen im Walde", so die Grüne Justiz- und Menschenrechtssprecherin. "Österreich bräuchte im Gegenteil eine Novelle im Staatsbürgerschaftsrecht, um seine rigiden Bestimmungen ans EU-15-Niveau anzupassen. In Österreich gibt es keine Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft, einen Rechtsanspruch auf Staatsbürgerschaft gibt es erst nach 30 Jahren. Dies ist beinahe einzigartig in Europa. Wenn schön, gäbe es hier Handlungsbedarf".
(apa)
