Donnerstag, 24. März 2005

Positive UVP-Bescheide: 380-kV-Leitung zwischen Burgenland & Steiermark kommt

  • Verbund: Wichtiger Schritt zur Versorgungssicherheit
  • Seit mehr als 20 Jahren wurde über Bau diskutiert

Der seit mehr als 20 Jahren geplante Bau der so genannten "Steiermark-Leitung" - der Lückenschluss des 380-kV-Netzes zwischen dem Südburgenland und dem steirischen Kainachtal - ist einen großen Schritt weitergekommen. Die Behörden in der Steiermark und im Burgenland haben die Stromleitung als umweltverträglich eingestuft und bei der Umweltverträglichkeit (UVP) positive Bescheide für das von der Verbund-Netztochter APG (Austrian Power Grid) eingereichte Projekt der Freileitung erlassen, teilte der Verbund mit.

Der Verbund erwartet Einsprüche gegen die beiden Bescheide und rechnet damit, dass das die "Steiermark-Leitung" dann auch vom Umweltsenat behandelt wird. Die Einspruchsfrist endet am 6. Mai 2005. Der Umweltsenat hat dann sechs Monate Zeit zu entscheiden. Mit dem Bau der knapp 100 Kilometer langen Leitung könnte frühestens im Herbst dieses Jahres begonnen werden, hieß es aus dem Verbund heute zur APA.

Die vorliegenden Bescheide seien ein bedeutsamer Schritt zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und ein kräftiges Signal für die Wirtschaftsstandorte Steiermark und Burgenland, so die APG-Vorstände Heinz Kaupa und Thomas Karall laut Pressemitteilung. Die Beamten der jeweiligen Landesregierungen und die insgesamt 26 Sachverständigen der Behörden hätten mit diesem bisher größten UVP-Verfahren in den beiden Bundesländern bewiesen, dass eine kompetente und zügige Abwicklung eines solchen schwierigen Verfahrens möglich ist.

Die Bescheide werden nun von den Fachleuten innerhalb der APG und ihren Projektpartnern genauestens studiert werden. Auf Grund des Umfanges (345 Seiten) ist eine unmittelbare Stellungnahme zu Einzelthemen noch nicht möglich. Am 6. April 2005 wird der Vorstand der APG gemeinsam mit den Projektwerbern STEWEAG-STEG und BEWAG in Pressegesprächen in Graz und Eisenstadt zu den einzelnen Themen und den Auflagen ausführlich Stellung beziehen. Vorrangiges Ziel ist es jedenfalls, bei der Umsetzung des Projektes so eng wie möglich mit den Gemeinden zusammenzuarbeiten.

Umsetzung frühestens Ende 2005
"Eigentlich planmäßig" ist in Augen des Verhandlungsleiters Michael Wiespeiner das UVP-Verfahren zur 380-kV-Leitung abgewickelt worden. Auf Grund des Umfangs des Verfahrens habe es eine geringfügige Verzögerung gegeben, einige Ergänzungen zu den Gutachten waren eingeholt worden. Der Projektwerber hat "erfüllbare" Auflagen bekommen - zumal Einsprüche bereits angemeldet wurden, darf er aber frühestens Ende 2005 mit der Umsetzung beginnen, wenn der Umweltbundessenat den Bescheid bestätigt.

Voraussetzung ist zudem, dass die Grundflächen zur Verfügung stehen, was Gegenstand gesonderter Verfahren ist. Ab Ablauf der Einspruchsfrist hat der Bundesumweltsenat sechs Monate Zeit, wobei diese Frist wegen der Dimension des Verfahrens noch nach hinten gestreckt werden könnte, schätzt Wiespeiner. Dann besteht zwar noch die Möglichkeit für die Gemeinden und Bürgerinitiativen, die Höchstgerichte anzurufen - eine aufschiebende Wirkung für den Bau wäre damit voraussichtlich aber nicht mehr gegeben.

Spielberg-Schicksal?
Dass ein ähnliches Schicksal wie in Spielberg drohe, glaubt Wiespeiner nicht: "Man kann die Fälle nicht vergleichen". Im Fall Spielberg seien wesentliche Schutzgüter wie Luft und Lärm - dem Umweltsenat zur Folge - nicht ausreichend behandelt worden, Probelme, die sich bei einer Höchstspannungsleitung von vorne herein nicht in dieser Form stellten.
(apa)

24.3.2005 19:22