Alles neu im Ländle: Erstmals besteht auf Gemeindeebene keine Wahlpflicht mehr
- 3 verschiedene Systeme bei Wahl zum Bürgermeister
- Bürgermeisterdirektwahl ermöglicht Stimmen-Splitting
Erstmals in der Geschichte der Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl besteht bei diesem Urnengang keine Wahlpflicht mehr. Die nächsten Bürgermeister und Gemeindevertreter der 96 Kommunen des Landes werden nach dem System der Bürgermeisterdirektwahl, der Listenwahl oder der Mehrheitswahl bestimmt. Die Bürgermeisterdirektwahl kommt nach 2000 zum zweiten Mal zur Anwendung.
Nach dem erstmaligen Wegfall der Wahlpflicht bei der Landtagswahl im vergangenen September ist den Vorarlberger Bürgern das Wählen nun auch bei der Gemeindevertretungswahl frei gestellt. Ebenso wie im Herbst werden Wahlbeteiligung und Mobilisierung der Wähler ein ausschlaggebender Faktor für den Wahl-Ausgang sein. Bei der ersten Vorarlberger Landtagswahl ohne Wahlpflicht brach 2004 die Wahlbeteiligung auf rund 60 Prozent (1999 bei Wahlpflicht: 87,81 Prozent) ein. Für die Kommunalwahl wird allgemein aber eine höhere Wahlbeteiligung erwartet.
Durch Bürgermeisterdirektwahl Stimmen-Splitting möglich
Eine fulminante Premiere erlebte in Vorarlberg vor fünf Jahren die Bürgermeisterdirektwahl. Gleich in 66 der 96 Vorarlberger Kommunen wurde das Gemeindeoberhaupt im Jahr 2000 direkt von den Wählern bestimmt. In vier Gemeinden war zwei Wochen nach dem Wahltermin eine Stichwahl notwendig, weil beim ersten Wahlgang keiner der Anwärter die erforderliche absolute Mehrheit für sich hatte verbuchen können.
Bei der Bürgermeisterdirektwahl müssen sich die Wahlberechtigten bei ihrem Urnengang neben dem Bürgermeister aber auch für eine der antretenden Listen entscheiden. Stimmensplitting ist dabei erlaubt: Der bevorzugte Bürgermeisterkandidat muss nicht für jene Liste antreten, der man seine Stimme gibt. Heuer wird die Bürgermeister-Direktwahl in 64 Ortschaften praktiziert.
Erstmalig werden Bürgermeister direkt gewählt
Bis ins Jahr 2000 wurden in Vorarlberg die Bürgermeister nicht direkt gewählt, sondern die neu bestimmten Gemeindevertreter kürten einen aus ihrem Kreis zum Gemeindeoberhaupt. Dieses Grundprinzip kommt in Vorarlberg nach wie vor auf zwei verschiedene Arten zur Anwendung. Zum einen in der klassischen Listenwahl, nach der am 10. April in 18 Gemeinden - gleich vielen wie vor fünf Jahren - die Zusammensetzung des Gemeindeparlaments festgelegt wird. Dabei kann sich der Wähler zwischen einer oder mehreren sich zur Wahl stellenden Listen entscheiden.
Andererseits ist in Vorarlberg seit dem Jahr 2000 aber auch wieder die so genannte Mehrheitswahl zugelassen. Sie wird in jenen Kommunen angewandt, in denen keine Liste kandidiert. Heuer wird in 14 Ortschaften (2000: 12) auf diese Art gewählt. Hiebei kann der Wähler doppelt so viele Namen auf dem leeren Stimmzettel anführen wie Mandate zu vergeben sind. Die Bürger mit den meisten so erzielten Stimmen ziehen schließlich in die Gemeindevertretung ein. Die Mehrheitswahl war 1984 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben worden. Nach einer Bundesverfassungsgesetzesnovelle im Jahr 1994 wurde die Mehrheitswahl 1998 wieder in das Landesgesetz aufgenommen.
(apa)
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