Donnerstag, 24. März 2005

"profil": Die Bundesheeraffäre wird wohl kaum gerichtliche Konsequenzen haben

  • Gerichtsverfahren werden großteils eingestellt werden
  • Disziplinarrechtliche Schritte erst danach PLUS: Bilder

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner akutellen Ausgabe berichtet, dürfte die Heeresaffäre, die vergangenen Dezember durch die Veröffentlichung eines Geiselnahme-Videos ausgelöst wurde, vermutlich keine gerichtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck leitete Vorhabensberichte über die Vorfälle in den Kasernen Landeck und Bludesch an das Justizministerium weiter. Beide Verfahren dürfte die Staatsanwaltschaft einstellen wollen, wenn das Justizministerium grünes Licht dazu gibt. Die in diesen Fällen befragten Betroffenen scheinen die Übergriffe während ihres Grundwehrdienstes nicht allzu ernst genommen und sich dadurch kaum in ihrer Menschenwürde verletzt gefühlt zu haben.

Im Falle der gefilmten Geiselaffäre in der Freistädter Tilly-Kaserne klagte laut Staatsanwaltschaft Linz lediglich ein betroffener Ex-Rekrut über Folgeschäden. Nur wenn ein noch ausstehendes Gutachten diese Beschwerden bestätigt, dürfte es in dieser Causa noch zu einer Anklage wegen Körperverletzung kommen.

Etwaige disziplinarrechtliche Schritte leitet das Verteidigungsministerium erst nach Abschluss der gerichtlichen Verfahren ein.

Die ganze Geschichte lesen Sie im akutellen "profil"!

24.3.2005 10:18