Knöcheltiefe Schlaglöcher: Warnung vor Frostaufbrüchen in den nächsten Tagen
- Löcher enstehen durch den Wechsel von Frost und Tau
- ÖAMTC ruft zu besonderer Vorsicht auf den Straßen auf

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"Innerhalb weniger Stunden können in den nächsten Tagen knöcheltiefe Löcher auf den Straßen entstehen", warnt ÖAMTC-Experte Willy Matzke. Durch den oftmaligen Wechsel von Frost- und Tauperioden ist die Gefahr von Frostaufbrüchen heuer besonders groß.
"Frostaufbrüche gibt es nur dort, wo im Winter Wasser durch die defekte Oberfläche eines Straßenbelages eindringen kann. Besonders groß ist die Gefahr von Frostaufbrüchen auf Nebenstrecken, weil hier Straßenschäden in den vergangenen Jahren stellenweise nur oberflächlich saniert worden sind", sagt Matzke. Aufbrechen können aber auch defekte Dünnschichtbeläge auf Autobahnen. Holpert man mit dem Auto über ein Schlagloch, können Reifen und Fahrwerk davon Schaden nehmen aber auch Unfälle die Folge sein, warnt der ÖAMTC-Experte.
Besondere Verpflichtungen für Straßenerhalter und Lenker
"Bei Frostaufbrüchen treffen sowohl Straßenerhalter als auch Lenker besondere Verpflichtungen", macht ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer aufmerksam. "Der Straßenerhalter haftet für Unfälle aufgrund von Fahrbahnschäden nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz, etwa wenn er von der Gefahr gewusst und dennoch nichts dagegen unternommen hat", sagt Hoffer. "Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Straßenerhalter für die Benützung der Straße eine Maut kassiert, dazu gehört auch die Autobahnvignette. Dann haftet der Straßenerhalter auch schon bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er nicht beweisen kann, dass er unschuldig ist."
Fahrweise muss Straßenzustand angepasst werden
Die Lenker sind verpflichtet, die Fahrweise dem Straßenzustand anzupassen. Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw. müssen beachtet werden. "Wer dem Gebot des Fahrens auf Sicht nachkommt und den entsprechenden Sicherheitsabstand einhält, wird vor so manch überraschend auftauchendem Schlagloch noch rechtzeitig reagieren sowie Schäden am Fahrzeug und Unfälle vermeiden können", so der ÖAMTC-Jurist. (APA/red.)
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