Streit um Getränkesteuer: EuGH entzieht Wirten Grundlage für Rückforderungen!
- Grund liegt in spitzfindiger Differenzierung des EuGH
- Steuer auf Ausschank als Dienstleistung EU-konform
Knalleffekt im jahrelangen Streit um die Rückzahlung der Getränkesteuer zwischen Gemeinden und Tourismusbetrieben: Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes entzieht den Gastwirten die gemeinschaftsrechtliche Grundlage für ihre Rückforderungen. Der Grund liegt in einer spitzfindigen Differenzierung des EuGH.
Demnach ist die Einhebung einer Getränkesteuer auf Lieferungen alkoholischer Getränke etwa im Weinhandel oder Supermarkt gemeinschaftsrechtswidrig. Werden Getränke nun in einer Gastwirtschaft serviert, liegt nach Auffassung des EuGH nicht eine Lieferung, sondern eine Dienstleistung vor. Und auf diese dürfen Getränkesteuern eingehoben werden. Damit würden alle noch aufrechten Rückforderungen der österreichischen Tourismusbranche gegenüber den Gemeinden hinfällig, berichteten die beiden Professoren an der Universität Innsbruck, Reinhold Beiser und Nikolaus Zorn.
Hintergrund: Der EuGH hatte die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke im März 2000 als nicht-EU-konform aufgehoben, die Frage der Rückzahlung an die Wirte und den Lebensmittelhandel aber dem VwGH überlassen.
Der Gemeindebund geht in Sachen Getränkesteuer aktuell von noch 30.000 bis 50.000 offenen Verfahren im Volumen von 500 bis 800 Mio. Euro aus, da sich Betriebe und Gemeinden in Einzelfällen bereits geeinigt und Vergleiche geschlossen haben. (apa)
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