Freitag, 18. März 2005

Mölzer darf nicht zu Parteitag kommen: Durch Ausschluss hat er dazu kein Recht

  • Verfassungsrechtler Öhlinger skeptisch zu Ankündigung
  • Mandatar könne gegen Ausschluss bis zu OGH gehen

Der EU-Mandatar Andreas Mölzer, der aus der FPÖ ausgeschlossen werden soll, wird voraussichtlich nicht beim Parteitag am 23. April in Salzburg auftreten können. Wenn Mölzer formal aus der Partei ausgeschlossen ist, kann er zwar rechtlich dagegen vorgehen, bis zur Klärung durch die Gerichte kann er seine Rechte als Parteimitglied aber nicht ausüben. Darauf machte der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger am Freitag auf Anfrage der APA aufmerksam.

Wenn ihm die Partei also nicht ausdrücklich erlaube, am Parteitag teilzunehmen, dann könne er das auch nicht, so Öhlinger. Rechtlich sei die Mitgliedschaft vergleichbar mit einem Kaufvertrag. Wenn ein Kaufvertrag angeblich nicht erfüllt wurde, dann müsse der Betroffene auch warten bis das Gericht entschieden hat. Und: Die Beschreitung des Rechtsweges sei wohl nicht innerhalb einiger Wochen zu erledigen, sondern werde zumindest einige Monate dauern.

Grundsätzlich habe Mölzer einerseits die Möglichkeit, das Parteigericht zu beschäftigen, das in den Statuten aller Parteien vorgesehen sei. Andererseits könne er gegen den Parteiausschluss aber auch bei den ordentlichen Gerichten Klage einbringen, meinte Öhlinger. Eine Partei sei dabei wie eine privatrechtliche Organisation zu behandeln, die Mitgliedschaft stelle ein privatrechtliches Verhältnis dar. Das Gericht müsse sich dann ansehen, wie ein Parteiausschluss in den Statuten geregelt ist und ob diese Statuten eingehalten wurden, erläuterte Öhlinger. Den Verwaltungsgerichtshof wird Mölzer aber, wie behauptet, nicht als Letztinstanz beschäftigen können. Da es sich bei der FPÖ eben um eine privatrechtliche Organisation handle, sei der Oberste Gerichtshof in diesem Fall das Höchstgericht.

Vereinsrechtsexperte sieht Chancen für Mölzer
Der Vereinsrechtsexperte Thomas Höhne hält es durchaus für möglich, dass EU-Mandatar Andreas Mölzer einen Parteirauswurf aus der FPÖ vor Gericht erfolgreich bekämpfen könnte. Grob parteischädigendes Verhalten könne Mölzer wohl nicht vorgeworfen werden, sagte Höhne im Ö1-"Mittagsjournal" am Freitag. "Wenn jemand von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht und eine abweichende Position zu der führender Funktionäre seiner Partei hat, kann das allein kein Ausschlussgrund sein", so Höhne.

Kritisch werde es bei öffentlicher Beschimpfung, oder wenn jemand der Partei Unwahrheiten andichte. Die Probe aufs Exempel: Mölzer hatte in einem Artikel gemeint, die Freiheitlichen seien ein nahezu ohnmächtiger Partner in der Koalition. Mit Blick auf die vereins- und parteienrechtliche Rechtssprechung ist das für Höhne kein parteischädigendes Verhalten. Beispiel zwei: Mölzer hatte Parteichefin Ursula Haubner sinngemäß vorgeworfen, nur deswegen an der Parteispitze zu stehen, weil sie die Schwester Jörg Haiders ist. Auch das ist für Höhne nicht parteischädigend. "Das ist ein untergriffiger Angriff. Gleichzeitig gibt es genug Judikatur des obersten Gerichtshofs dazu, dass Personen, die im öffentlichen Leben stehen nicht Mimosen sein dürfen", so Höhne.
(apa)

18.3.2005 13:20