Crash-Tests mit Leichen an der TU Graz: Gehrer schaltet jetzt Ethikkommission ein!
- Steirischer Sanitätsdirektor: 'Sache für den Staatsanwalt'
- MITSTIMMEN: Sind solche Versuche wirklich unethisch?
Weiter große Aufregung herrschte am Freitag um ein Forschungsprojekt des Instituts für Fahrzeugtechnik an der TU Graz, für das Leichen zum Zwecke von Bewegungsstudien verwendet wurden. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) schaltete die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt ein, der Rektor der Grazer TU verteidigte "seinen" Forscher und der steirische Sanitätsdirektor zeigte sich "erschüttert": Er hält das Ganze für "eine Sache der Staatsanwaltschaft".
Bekannt geworden sind die Mitte der neunziger Jahre bis Mitte 2003 im Rahmen eines EU-Projekts "Whiplash" (engl. für Schleudertrauma) laufenden Versuche, bei denen schon rund 20 Leichen für Versuchszwecke herangezogen wurden, durch eine Anfrage des TU-Instituts bei der Ethikkommission der Medizinischen Universität: Man habe vor, weitere Leichen für eine Nachfolge-Forschung im Rahmen der Weiterentwicklung von Crash-Test-Dummies - also Simulationspuppen mit High-Tech-Innenleben - einzusetzen.
Bioethikkommission nicht zuständig
Die Kommission fühlt sich zwar nicht wirklich zuständig - sie beschäftigt sich mit Versuchen am lebenden Menschen - hat sich aber der Sache angenommen und einen externen Experten für Fragen des Medizin- und Ethikrechts beigezogen. Bis Mitte April wolle man ein Ergebnis haben, das für die TU allerdings nicht bindend ist.
Enttäuscht über den Umstand, dass die Anfrage nun Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion geworden ist, zeigte sich TU-Institutsleiter Hermann Steffan: Er habe sich Hilfe und Beratung in ethischen Fragen erwartet - und nicht, "dass ich an den Pranger gestellt werde". Hinter den Forscher stellte sich der Rektor der TU, Hans Sünkel: Bei den Versuchen seien "selbstverständlich alle internationalen Standards" eingehalten worden. Es dürfe nicht übersehen werden, dass eines der mitentwickelten Dummy-Modelle heute als weltweiter Standard für die Entwicklung von Autositzen, die Verletzungen bei Unfällen verhindern, gelte: "Die Verstorbenen haben damit nicht unwesentlich zu diesem Erfolg beigetragen."
Versuchsleiter Steffan hielt daran fest, dass diese Tests mit Toten sinnvoll seien: "Bei einem Auffahrunfall spielen die ersten 60 bis 120 Millisekunden eine Rolle". In dieser kurzen Zeitspanne kann der menschliche Körper seine reflektorischen Muskeln nicht aktivieren - der lebende menschliche Körper gleicht in seinen Reaktionen also denen eines Toten. "Daher würden wir die Tests lieber an Toten durchführen, anstatt Lebende zu gefährden", so der Biomechaniker. Für Steffan steht fest: "Wenn die Ethikkommission keine Zustimmung gibt, dann finden die Test hier auch nicht statt." Was aber nicht heiße, dass sie nicht wo anders stattfinden werden.
Staatsanwaltschaft soll prüfen
Eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft wünscht sich hingegen Landessanitätsdirektor Odo Feenstra. Leichen würden dann zur sanitätsbehördlichen Obduktion an die Gerichtsmedizin weitergeleitet, wenn die Todesursache geklärt werden soll - "medizinische Tests haben damit nichts zu tun und wurden nie beauftragt". Er habe bereits eine entsprechende Handlungsempfehlung an das Gesundheitsamt der Stadt Graz weitergeleitet. Gesundheitsstadträtin Wilfriede Monogioudis (KPÖ) erklärte dazu, ihrerseits vom TU-Institut eine Sachverhaltsdarstellung angefordert zu haben, die dann rechtlich geprüft wird. Sollten sich auch "nur in irgendeiner Weise Unklarheiten" ergeben, werde man auf jeden Fall die Staatsanwaltschaft einschalten. (apa)
