Mordversuch bei Freigang: Prozess nach Klage gegen Bund wurde vertagt!
- 36-Jähriger warf Kind der Ex-Freundin vom Balkon
- Steirerin fordert 37.000 Euro Schadensersatz
Weil ein verurteilter Gewalttäter vor knapp vier Jahren während eines Freiganges ihre damals dreijährige Tochter vom Balkon geworfen hat, klagte die Mutter die Republik Österreich wegen Fahrlässigkeit. Die Steirerin fordert von Bund und Land rund 37.000 Euro. Prozessauftakt war am Donnerstag in Graz.
Nach Angaben des Anwalts der Frau hätte seine Mandantin über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch sei nicht verständlich, warum ein als psychisch abnorm verurteilter Gewalttäter mehrtägige Haftfreigänge bekam. Zur Anforderung weiterer Unterlagen wurde die Verhandlung vertagt.
Schauplatz des Dramas war im Sommer 2001 das Wohnhaus der Klägerin in Frohnleiten im Bezirk Graz-Umgebung. Der Gewalttäter, der seit 1999 wegen eines Mordversuchs einsitzt, hatte die Frau während eines Freigangs besucht. Sie hatte sich zu dieser Zeit aber bereits von ihm getrennt. Die beiden waren in Streit geraten, in dessen Folge der Häftling das Kind vom Balkon drei Meter in die Tiefe schleuderte. Die Kleine zog sich dabei einen Schädelbruch zu.
Der Vorwurf der Klägerin lautete auf Fahrlässigkeit. Auch sei die Frau laut Anwalt Oliver Stenitzer nie aufgeklärt worden, wie aggressiv der psychisch kranke Gewalttäter auf Alkohol reagiere. Obwohl die behandelnden Ärzte von der Beziehung zwischen der Steirerin und dem Häftling wussten, sei sie nicht in die Therapie miteinbezogen worden, um sich der Risiken bewusst zu werden.
Am Donnerstag erklärte der verurteilte Weststeirer vor Gericht, dass seine Freigänge auf "Vertrauensbasis" mit den Ärzten beruhten. Auf die Frage des Anwalts der Frau, ob er je bei seinen Freigängen von einem Dritten beaufsichtigt worden sei, meinte dieser: "Nein". Lediglich beim ersten Mal war er von seiner Mutter abgeholt worden. Dem Mann war allerdings ein Sozialarbeiter zugeteilt worden, der ihn hin und wieder bei der Arbeit in einer Kfz-Werkstätte "angerufen oder vorbeigeschaut" habe.
Vergleichsversuche zwischen Klägerin und Beklagten waren bereits im Vorfeld gescheitert. "Dass die Mutter des Mädchens etwas bekommt, wurde abgelehnt", so Stenitzer. Auf die Frage des Richters, ob Geld eine Lösung sei, meinte der Anwalt: "Glauben Sie, dass sie es sich gefallen lassen muss, wenn jemand sagt, dass sie überhaupt nichts zu bekommen hat?" Sie habe zusehen müssen, wie ihr Kind kopfüber vom Balkon geworfen wurde, sagte der Advokat. Die Klägerin forderte 32.000 Euro Schadenersatz sowie 5.000 Euro als Feststellungsbetrag, da noch nicht absehbar sei, welche Folgeschäden ihre Tochter möglicherweise davontragen könnte. Die Verhandlung wurde für mindestens zwei Wochen vertagt. (apa)
