Im "Häf'n": Wiener blieb acht Tage in Haft, obwohl die Anzeige "storniert" wurde
- Ex-Freundin wollte Strafverfolgung zurückziehen
- U-Richterin setzte ihn trotzdem nicht auf freien Fuß
Ulrike Psenner, die neue Präsidentin des Wiener Straflandesgerichts, hält die Sache für "unerfreulich", obwohl sie - wie ihr Sprecher am Mittwoch betonte - rechtlich gedeckt war: Ein 45 Jahre alter Wiener verblieb acht Tage in U-Haft, obgleich seine Ex-Freundin ihre Anzeige "stornieren" wollte. Die zuständige U-Richterin fertigte lediglich einen Aktenvermerk an, wonach die U-Haft "problematisch" sei. Erst als ein anderer Richter mit dem Fall zu tun bekam, wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt.
Der Vorfall spielte sich bereits im vergangenen Sommer ab, wurde aber erst jetzt publik. Der Mann war mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin aneinander geraten, weil er den gemeinsamen zehnjährigen Sohn nachts auf der Straße spielen sah. Er stellte seine Ex-Freundin zur Rede, pumperte wütend gegen ihre Wohnungstür, drohte ihr mit dem Umbringen. Sie holte schließlich ihre zwei Brüder zur Hilfe, die den zornigen Vater auf die Straße setzten. Dann erstattete sie Anzeige.
Über den 45-Jährigen wurde am 24. Juli wegen gefährlicher Drohung die U-Haft verhängt. Am 27. Juli marschierte jedoch seine Ex-Freundin zur U-Richterin und wollte die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurückziehen. Sie kündigte außerdem an, bei einer allfälligen Verhandlung nicht gegen ihn aussagen zu wollen.
Sprecher: Richterin "nicht in gesetzwidriger Weise gehandelt"
Damit war absehbar, dass das gegen den Mann eingeleitete Verfahren nicht viel erbringen wird. Tatsächlich wurde er später in allen Punkten rechtskräftig freigesprochen. Dass ihn die U-Richterin nicht gleich auf freien Fuß gesetzt hatte, könne man ihr trotzdem nicht vorwerfen. Sie habe "nicht in gesetzwidriger Weise gehandelt", betonte Friedrich Forsthuber, Sprecher des Straflandesgerichts.
"Rein rechtlich betrachtet war die Beibehaltung der U-Haft durchaus argumentierbar", meinte Forsthuber am Mittwoch gegenüber der APA. Weil die Frau nicht mehr in aufrechter Hausgemeinschaft mit ihrem ehemaligen Freund lebte, war sie gemäß Strafgesetzbuch (StGB) nicht berechtigt, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zurück zu ziehen.
Par. 107 Absatz 4 StGB gesteht das "Genehmigungsrecht", einen Verdächtigen wegen gefährlicher Drohung verfolgen zu lassen, nicht nur Ehepartnern und Blutsverwandten, sondern auch Lebensgefährten zu. In letzterem Fall ist das jedoch an eine aufrechte Hausgemeinschaft geknüpft. Die Ex-Freundin des 45-Jährigen hat mit diesem zwar zwei Söhne, lebt aber schon seit längerem von ihm getrennt. Da die Kinder darunter litten, dass er im Gefängnis saß, und sie nicht wollte, dass er seinen Arbeitsplatz verliert, war die Frau zur U-Richterin gegangen.
Acht Tage lang geschah nichts
Diese beließ es bei einem Aktenvermerk folgenden Inhalts: "Achtung! U-Haft problematisch bei Wegfall wegen gefährlicher Drohung." Dann geschah acht Tage lang nichts. Der Mann "dunstete" weiter in seiner Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus.
Am 4. August bekam dann ein anderer Richter den Akt auf seinen Schreibtisch. Er beraumte sofort eine Haftverhandlung an, der 45-Jährige kam noch am selben Tag frei. Haftentschädigung hat er bis heute keine erhalten.
Die Staatsanwaltschaft hat dafür mittlerweile mit Ermittlungen gegen die U-Richterin begonnen. "Gestern ist gegen sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Freiheitsentziehung eingegangen", bestätigte die Anklagebehörde am Mittwoch. Die Präsidialabteilung bemaß dieser durchaus Gewicht zu und leitete sie zur näheren Prüfung bereits an einen Staatsanwalt weiter.
"Es ist in diesem Fällen immer eine Gratwanderung"
Das Landesgericht sieht dieser gelassen entgegen: Da kein so genanntes Ermächtigungsdelikt gegeben und der dringende Tatverdacht nicht entkräftet war, habe die U-Richterin, die mit Jahresende in Pension geht, von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht.
"Es ist in diesem Fällen immer eine Gratwanderung, ob man jemanden wegen gefährlicher Drohung in U-Haft belässt oder nicht", so Gerichtssprecher Forsthuber. Der 45-Jährige habe seiner Ex-Freundin immerhin zunächst angedroht: "I schlag di so lang, bis du im Rollstuhl sitzt!" Danach dürfte er ihr eine Ohrfeige verpasst haben, weil später Rötungen ihrer linken Gesichtshälfte festgestellt wurden. Es folgte der Satz: "Wenn i vom Häf'n rauskomm, mach i euch alle!" (apa)
