Mittwoch, 16. März 2005

Verweigerte Hilfeleistung: Nun auch Vorwürfe gegen einen Arzt aus St. Pölten

  • Der Patient verstarb kurze Zeit später im Spital
  • Mediziner ohne Handy: "Kann vom Telefon nicht weg"

Auch im Bezirk St. Pölten ist nun ein Fall eines Arztes bekannt geworden, der laut Aussagen der Mutter eines schwer kranken Kindes seine Hilfeleistung verweigert haben soll. Der Mediziner habe den Einsatz abgelehnt, die Rettung brachte den mit dem Tod ringenden Patienten schließlich ins Spital, wo er wenige Tage später verstarb.

Der beschuldigte Arzt rechtfertigte sich damit, dass er mit der Krankengeschichte des Patienten vertraut gewesen sei: "Ich habe dem Patienten angeboten, zu mir zu kommen, er hat diese Anordnung verweigert", so der Mediziner in den "Niederösterreichischen Nachrichten" (NÖN). Die Mutter bezeichnete diese Aussage angesichts des Gesundheitszustandes ihres Sohnes als "zynisch". Patientenanwalt Gerald Bachinger stellte daraufhin klar: "Jeder Patient hat das Recht auf bestmögliche Schmerztherapie." Der Arzt müsse einen Hausbesuch machen, dem Patienten Hilfe leisten. "Das steht in seinem Kassenvertrag."

Mediziner ohne Handy?
"Ich habe kein Handy, kann somit vom Telefon zu Hause nicht weg, weil mich dann niemand mehr anrufen kann", wurde der Mediziner in der NÖN zitiert. Für Bachinger eine untragbare Aussage: "Ich erwarte mir, dass jeder Arzt technisch wenigstens auf dem vorletzten Stand ist. Wer sich nicht wegbewegen kann vom Schreibtisch, ist inakzeptabel."

Neue Vorwürfe wurden laut "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe) gegen jene Ärztin im Bezirk Korneuburg erhoben, die im Februar ebenfalls die Hilfeleistung bei einem medizinischen Notfall verweigert haben soll. Demnach sollen bereits im Jahr 2002 erste Klagen gegen die Frau aufgetaucht sein. Mehrere Betroffene haben sich mittlerweile gemeldet, dass sie bei der Ärztin angerufen hatten, diese jedoch einen Hausbesuch - in teilweise äußerst unfreundlichem Ton - ablehnte.

Außerdem sollen die Räumlichkeiten der Praxis laut NÖ Gebietskrankenkasse "schmutzig und renovierungsbedürftig", die hygienischen Bedingungen also nicht zumutbar sein. Der Ärztin könnte nun zusätzlich der Entzug des Kassenvertrages drohen. (apa)

16.3.2005 12:10