Dienstag, 15. März 2005

Nach verweigerter Hilfeleistung: Ärztin in Niederösterreich erhält Morddrohungen

  • Medizinerin benötigt mittlerweile sogar Polizeischutz
  • Disziplinaranwalt und Staatsanwaltschaft prüfen Fall

Der Fall um jene NÖ Ärztin, die im Februar Hilfeleistung verweigert bzw. zu spät geleistet haben soll, scheint sich nun dramatisch zuzuspitzen:

Wie der "Kurier" in seiner Dienstag-Ausgabe berichtete, hat die Frau bereits Morddrohungen per Telefon erhalten und benötigt mittlerweile Polizeischutz. Mit teilweise wüsten Beschimpfungen soll die Ärztin einen Notruf des Roten Kreuzes abgelehnt haben. Als sie dann nach einiger Zeit doch zum Einsatzort im Bezirk Korneuburg fuhr, war der Patient - ein 80-jähriger Mann - bereits einem Kreislaufstillstand erlegen.

"Wenn die Vorwürfe stimmen, wird es sicherlich dementsprechende Konsequenzen für die Ärztin geben", so Gernot Urban von der NÖ Ärztekammer zur APA. "Ich habe mit der Frau gesprochen. Sie ist natürlich total verängstigt, kann kaum noch schlafen, wird auf der Straße beschimpft und per Telefon bedroht. Das ist schon schlimm." Es bleibe nun, so Urban, abzuwarten, zu welchen Erkenntnissen der Disziplinaranwalt bzw. die Staatsanwaltschaft kommen. "Bis dahin hat für jeden die Unschuldsvermutung zu gelten."

Die Chronologie des Vorfalls laut "Kurier": Die Ärztin wurde von der Alarmierungszentrale des Roten Kreuzes (LEBIG) um Hilfe gebeten, weil der Notarztwagen mehr als 20 Minuten bis zur Wohnung des 80-jährigen Patienten gebraucht hätte. Doch der Notruf-Disponent musste 15 Minuten auf die Medizinerin einreden, ehe sie schließlich in die Nachbargemeinde aufbrach. Bis dahin musste sich der Rot Kreuz-Mitarbeiter "wilde Beschimpfungen" gefallen lassen. Laut Tonbandaufzeichnungen sollen Äußerungen wie "Des is doch eh a Exitus. Deswegen soll ich bei 40 Zentimeter Neuschnee ausfahren?" gefallen sein.

In einem Gespräch mit der Tageszeitung rechtfertigte sich die Ärztin, der Mann sei "sowieso schon tot gewesen". Eine Tatsache, die vom Geschäftsführer der Rotkreuz-Alarmzentrale, Christoph Chwojka, heftig bestritten wurde: "Die Frau des Patienten hat zuerst den Ärztenotruf 141 gewählt und erklärt, dass es ihrem Mann schlecht ginge. Daraufhin hat der medizinische Telefondienst die Rettung verständigt. Noch bevor diese ankam, verschlechterte sich aber der Zustand des Mannes, und die Gattin rief den Rettungsnotruf 144." Dies beweise, so Chwojka, dass der Patient zu dem Zeitpunkt noch gelebt habe, als die Medizinerin um Unterstützung gebeten wurde. (apa)

15.3.2005 14:04