Sphinx fehlte Ausfuhrgenehmigung: Neue Vorwürfe gegen Kunsthistorisches Museum
- Import der 3,6 Mio. Euro teuren Skulptur nicht rechtens?
- KHM weist die Vorwürfe des Grünen Zinggls zurück
Aus dem Besitz eines spanischen Privatmanns hat das Kunsthistorische Museum (KHM) in Wien im Jahr 1998 eine ägyptische Sphinx-Skulptur im Wert von 3,6 Mio. Euro erworben, diese sei jedoch nie in Spanien gewesen, sondern in einem Privatauto von Deutschland nach Österreich geliefert worden: Diesen Ankauf, der bereits im vergangenen Jahr im Rohbericht zu dem noch immer unveröffentlichten KHM-Rechnungshofbericht wegen der Vertragsmodalitäten genauer unter die Lupe genommen wurde, empfindet der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl als "Kunst-Krimi". Die Grünen wollen in einer parlamentarischen Anfrage nun die "lückenlose Klärung" des Ablaufes des Kaufes einfordern. Das KHM weist die Vorwürfe Zinggls zurück.
"Kein Ende der Machenschaften im Kunsthistorischen Museum" ortete Zinggl bei einer Pressekonferenz. "Irgendetwas stimmt da nicht". Fraglich sei die rechtmäßige Ausfuhr des Kunstwerkes - eine Skulptur des Pharao Amenophis III. - aus Spanien. Es habe seit 1992 keine Ausfuhrgenehmigung für eine derartige Skulptur aus Spanien gegeben, antwortete das dortige Kulturministerium auf eine dahin gehende Anfrage Zinggls. Konsequenz für eine etwaige illegale Ausfuhr wäre, dass das Kunstwerk in "Besitz des spanischen Staates" übergehen würde, heißt es in dem von Zinggl verteilten Schreiben des Ministeriums.
Das KHM entgegnete in einer Aussendung, dass das Objekt zwar aus dem Eigentum eines Spaniers stamme und über den in Mallorca wohnhaften Händler und Galerienbesitzer Jose Malleu Coll angekauft wurde, sich jedoch "de facto nie in Spanien befunden" habe, sondern "immer in Deutschland gelagert" gewesen sei. Laut Deutschem Recht sei innerhalb des EU-Raums keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Das Objekt sei erstmals 1996 dem damaligen Direktor der Ägyptisch-Orientalischen Sammlung des KHM, Helmut Satzinger, angeboten und in München besichtigt worden. Aus Finanzierungsgründen konnte das Werk nicht sofort angekauft werden, obwohl das damalige Unterrichts-Ministerium den Kauf befürwortet habe.
Sphinx wurde vom Eigentümer persönlich abgeliefert
Für den zweiten Anlauf 1998 habe der Eigentümer das Objekt selbst in einem Klein-LKW nach Wien gebracht, ein Ankauf in Raten durch das noch nicht vollrechtsfähige KHM wurde beschlossen. Dies kritisierte der Rechnungshof im Rohbericht, und ebenso, dass diese Sphinx in der Eröffnungsbilanz der Ausgliederung weder als Anlagevermögen noch die weiterhin offene Verbindlichkeit ausgewiesen worden seien. Laut KHM bestehe kein Zweifel an der Unbedenklichkeit des Ankaufes, der Verkäufer habe garantiert, dass er für das Objekt das Verkaufsrecht besessen habe und das Objekt frei exportierbar sei.
Zinggl ortet hingegen im KHM "eine Art Kunst-Krimi" mit "vielschichtigen Fällen, die miteinander zu tun haben": "Egal wo man beginnt zu recherchieren, man findet immer etwas". Es sei zu hinterfragen, warum in dem Verkauf "spanische Namen auftauchen, wenn das eine Sache zwischen Österreich und Deutschland ist". Auch hätten die deutschen Bundesländer unterschiedliche Regelungen, was die Ausfuhr von Kunstwerken angehe. Zinggl warf dem KHM vor, dass in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung widersprüchliche Aussagen zu finden seien. "Seipel ist schon längst rücktrittsreif", so Zinggl, der meinte, dass Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) "längst Konsequenzen ziehen müsste". (apa/red)
