Richter riss der Geduldsfaden: Haftbefehl gegen Popstar Michael Jackson erlassen!
- Jacko erschien schon wieder zu spät vor Gericht!
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Im Kindesmissbrauchsprozess gegen Popstar Michael Jackson ist dem Richter am Donnerstag der Geduldsfaden gerissen: Da der 46-jährige Angeklagte nicht pünktlich zur Verhandlung erschien, erließ er Haftbefehl. Sichtlich verärgert drohte Rodney Melville ferner an, er werde die Kaution von drei Millionen Dollar verfallen lassen, gegen die Jackson auf freiem Fuß ist.
Jacksons Anwalt Thomas Mesereau brachte vor, der Popstar habe sich zur Behandlung eines ernsten Rückenproblems in einem Krankenhaus behandeln lassen. Sein Angebot an Melville, sich telefonisch davon zu überzeugen, wurde zurückgewiesen. Kurze Zeit später teilte er mit, Jackson sei auf dem Weg zum Gericht in Santa Maria.
Mit über einstündiger Verspätung erschien Michael Jackson - bekleidet mit einem Schlafanzug - dann doch noch vor Gericht. Mit langsamen Schritten legte er den Weg von seinem Fahrzeug in das Gerichtsgebäude zurück.
Jackson hatte schon früher in dem Prozess Gesundheitsprobleme; in der ersten Woche der Geschworenen-Auswahl wurde er in einem Krankenhaus wegen Grippesymptomen behandelt. Seitdem erschien er pünktlich.
Jackson wird unter anderem vorgeworfen, einen damals 13-jährigen Buben mit Wein gefügig gemacht und missbraucht zu haben. Der Sänger weist dies zurück. Nach Darstellung seiner Verteidigung hat die Familie schon früher falsche Behauptungen vor Gericht aufgestellt und sich so Geld erstritten. Im Falle einer Verurteilung drohen Jackson mehr als 20 Jahre Gefängnis.
Der inzwischen 15-jährige sagte am Mittwoch erstmals in dem Prozess gegen Jackson aus. Er sollte am Donnerstag erneut in den Zeugenstand gerufen werden.
Der Bub wurde noch nicht zum angeblichen Missbrauch befragt, erzählte aber Einzelheiten zum Hintergrund des Falls und seiner überstandenen Krebserkrankung. Er beschuldigte Jackson, bei seiner zweiten Übernachtung auf der Neverland Ranch im Jahr 2003 zusammen mit ihm und seinem Bruder Porno-Webseiten angesehen zu haben.
(apa)
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