Maßnahme gegen Rechts: Verschärftes Versammlungsrecht in Deutschland
- Bundestag beschloss mit großer Mehrheit Eindämmung
- Regierung und Union verständigten sich auf die Novelle
Aufmärsche von Neonazis können in Deutschland künftighin leichter verboten werden. Der Bundestag stimmte am Freitag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition und der oppositionellen Unions-Fraktion für eine entsprechende Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts. Bereits in der kommenden Woche wird die Zustimmung des unionsdominierten Bundesrates erwartet. Bund und Länder wollen damit rechtzeitig vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai das Versammlungsrecht so beschneiden, dass Aufmärschen von Rechtsextremisten an historisch sensiblen Orten wie dem Holocaust-Mahnmal und dem Brandenburger Tor in Berlin oder an KZ-Gedenkstätten ein Riegel vorgeschoben wird.
Die FDP stimmte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Änderungen. Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte in der abschließenden Debatte, Meinungs- und Versammlungsfreiheit seien für die Demokratie von fundamentaler Bedeutung. Die Gesetzesverschärfung sei der falsche Weg in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremen. Stadler kritisierte, dieser Bundestag gewöhne sich mehr und mehr daran, in Grundrechte einzugreifen.
Ob die Verschärfung die gewünschte Wirkung erzielt, ist umstritten. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verteidigte dennoch die Änderungen. Es sei ein "Werkzeug mehr" im Kampf gegen Rechtsextremisten. Die Praxis werde zeigen, ob sich das Gesetz bewährt. Angesichts der weltweit ausgestrahlten Bilder demonstrierender Neonazis vor dem Brandenburger Tor musste nach seiner Einschätzung gehandelt werden.
Westerwelle bezeichnet Gesetz als "dilettantisch"
FDP-Chef Guido Westerwelle rechnet mit Klagen von Neonazis gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und hält sie für aussichtsreich. Das Gesetz sei "dilettantisch", sagte er im DeutschlandRadio. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht hätten daher "eine sehr große Chance auf Erfolg".
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) begrüßte, dass die Auswahl der geschützten Orte den Ländern überlassen bleibt. Bayern ist besonders betroffen durch die jährlichen Neonazi-Aufmärsche in Wunsiedel, wo der Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß beigesetzt ist. Allerdings gebe es auch einige Schwachpunkte. So seien für die Länder "historisch bedeutsame Orte" schwierig zu interpretieren.
Brandeburger Tor gehört nicht zur "Bannmeile"
Nicht durchsetzen konnte die Union ihren Gesetzentwurf, wonach das Brandenburger Tor in den so genannten befriedeten Bezirk ("Bannmeile") um das Parlament einbezogen wird. Damit wären zumindest während der Sitzungswochen und bei Sondersitzungen wie der zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs Demonstrationen an dem historischen Ort unmöglich gemacht. Schily machte in der Debatte deutlich, dass er hier im Gegensatz zu den Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen der Union gefolgt wäre. Es gebe keinen Grund, dass alle anderen Anlieger auf diese Weise geschützt werden sollen, aber das Brandenburger Tor nicht.
Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele betonte, bei den Gesetzesänderungen gehe es nicht um eine Verschärfung des Versammlungsrechts. Es gehe lediglich um den besseren Schutz der Würde der Opfer des Nationalsozialimus. Die PDS lehnte die Änderung ab, weil damit Gedenkstätten sowie Opfer "erster und zweiter Klasse" definiert würden. (apa/red)
