Nach abgelehnter Hilfeleistung: Ärztin in NÖ jetzt im Visier der Staatsanwaltschaft
- Auch Patientenanwalt will im Skandal-Fall aktiv werden
- Medizinerin verweigerte dem Roten Kreuz Unterstützung
Für große Aufregung sorgt in Niederösterreich der Fall einer Ärztin aus dem Bezirk Korneuburg, die im Februar eine über das Rote Kreuz angeforderte Hilfeleistung bei einem Notfall abgelehnt hat. Die Frau soll sich geweigert haben, einen 80-jährigen Mann mit Kreislaufstillstand rechtzeitig medizinisch zu versorgen, worauf der Patient verstarb. Die Angelegenheit wird nun von einem Disziplinaranwalt geprüft. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, drohen der Ärztin Konsequenzen.
"Wir haben von der Ärztin vor rund einer Woche eine schriftliche Stellungnahme angefordert, die wir bis jetzt nicht erhalten haben", berichtete am Freitag der Sprecher der NÖ Ärztekammer, Axel Moser, für den jedoch feststeht: "Selbst wenn die Vorwürfe stimmen sollten, handelt es sich um einen absoluten Einzelfall. Es gibt jeden Tag hunderte Notfall-Einsätze, die völlig reibungslos ablaufen." Doch die Regeln sind klar: "Wenn ein Arzt zu einem Notfall gerufen wird, hat er umgehend Hilfe zu leisten", so Moser.
Die Ärztin wurde laut "Kurier" (Freitag-Ausgabe) von der Alarmierungszentrale des Roten Kreuzes (LEBIG) um Hilfe gebeten, weil der Notarztwagen mehr als 20 Minuten bis zur Wohnung des 80-jährigen Patienten gebraucht hätte. Doch der Notruf-Disponent musste 15 Minuten auf die Medizinerin einreden, ehe sie schließlich in die Nachbargemeinde aufbrach. Bis dahin musste sich der Rot Kreuz-Mitarbeiter "wilde Beschimpfungen" gefallen lassen. Laut Tonbandaufzeichnungen sollen Äußerungen wie "Des is doch eh a Exitus. Deswegen soll ich bei 40 Zentimeter Neuschnee ausfahren?" gefallen sein.
In einem Gespräch mit der Tageszeitung rechtfertigte sich die Ärztin, der Mann sei "sowieso schon tot gewesen". Eine Tatsache, die vom Geschäftsführer der Rotkreuz-Alarmzentrale, Christoph Chwojka, heftig bestritten wurde: "Die Frau des Patienten hat zuerst den Ärztenotruf 141 gewählt und erklärt, dass es ihrem Mann schlecht ginge. Daraufhin hat der medizinische Telefondienst die Rettung verständigt. Noch bevor diese ankam, verschlechterte sich aber der Zustand des Mannes, und die Gattin rief den Rettungsnotruf 144." Dies beweise, so Chwojka, dass der Patient zu dem Zeitpunkt noch gelebt habe, als die Medizinerin um Unterstützung gebeten wurde. (apa)
