Schrecklicher Busunfall am Dürrnberg: Ein Jahr bedingt für den Unglückslenker

Bei dem Unglück im August starben sechs Touristen Pensionist wagte zu riskantes Überholmanöver

Hatte der Beschuldigte Johann P. bei der ersten Verhandlung im Jänner nur eine Teilschuld zugegeben, zeigte er sich heute vor Einzelrichter Peter Reifenberger reumütig geständig. "Ich war damals zu aufgeregt, ich habe nicht das Richtige gesagt. Ich bekenne mich schuldig", sagte der Pensionist. Sein Verteidiger Franz Gerald Hitzenbichler betonte aber, auch der Chauffeur des Reisebusses habe "nicht alles getan und nicht richtig reagiert", um den folgenreichen Unfall zu vermeiden. "Hätte er den Bus nicht nach rechts gelenkt, wäre er nicht auf das Bankett gekommen und dann abgestürzt."

In seiner Urteilsbegründung entkräftete Richter Reifenberger die Ansicht des Verteidigers. Es gebe keinerlei Mitverschulden anderer Personen an dem Unfall. Das Gutachten des Sachverständigen Gerhard Kronreif sei nachvollziehbar und diene als Grundlage des Schuldspruches. Dem Gutachter zufolge habe der Kleinbus-Lenker auf der Dürrnberg Landesstraße den talwärts fahrenden Reisebus in einer unübersichtlichen, abschüssigen Linkskurve überholt. Dem Pensionisten standen "nur 40 Prozent der erforderlichen Mindest-Überholsichtweite zur Verfügung".

In der Folge kollidierte der Kleinbus mit einem entgegenkommenden Pkw und prallte dann gegen die Vorderachse des Reisebusses der Firma Christof Reisen aus St. Wolfgang (OÖ), in dem neben dem 38-jährigen Busfahrer aus Eugendorf (Flachgau) ein Reiseleiter, 42 Briten, zwei Deutsche, zwei Russen und ein Australier saßen. Laut dem Kfz-Gutachter wurde der Reisebus von der Fahrbahn in Richtung Abgrund gedrängt, weil dessen linkes Vorderrad durch den Anprall blockiert worden war. Der Reisebusfahrer habe nicht mehr gegensteuern können, das Fahrzeug stürzte 30 Meter einen Abhang hinunter.

Der Salzburger wurde auch zur Bezahlung von rund 3.000 Euro Teilschmerzensgeld verpflichtet, das Privatbeteiligte gefordert hatten. Zu dem wurde dem Busunternehmer von Christof Reisen, der 18.000 Euro an Bergekosten zu bezahlen hatte, 10.000 Euro für den entstandenen Sachschaden zuerkannt. Staatsanwalt Tomas Schützenhofer war das Urteil zu mild. Er legte Strafberufung ein. Der Beschuldigte bat um drei Tage Bedenkzeit. (apa/red)