Wieder Aufregung im Prokops Asyl-Pläne: Experten sehen Verfassungswidrigkeiten
- Prokop überlegt Aufnahmezentrum in Kärnten oder Tirol
- PLUS: Die Details zum verschärften Asyl-Gesetz
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Ausweitung der Schubhaft, Ausnahmen eingeschränkt
Noch bevor die neuen Asylregelungen überhaupt in die Begutachtung gingen, tauchten schon die ersten verfassungsrechtlichen Bedenken auf. Die Experten Bernd Christian Funk und Heinz Mayer zeigten sich am Montag überzeugt, dass zumindest eine neue Bestimmung vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird. Konkret geht es darum, dass künftig die Bescheide nicht mehr den Rechtsvertretern sondern den Asylwerbern persönlich zugestellt werden, womit eine sofortige Schubhaft-Verhängung möglich wird. Für Diskussionen sorgten auch die Überlegungen von Innenministerin Liese Prokop (V), ein weiteres Erstaufnahme-Zentrum zu etablieren. Die Ressortchefin betonte im APA-Interview, erwägen könne man solch ein viertes Zentrum (neben Traiskirchen, Thalham, Schwechat) vor allem in den Grenzregionen zu Italien. Als Standorte kämen Kärnten und Tirol in Frage.
Zumindest das südliche Bundesland winkte gleich deutlich ab. FP-Landesobmann Martin Strutz kündigte erbitterten Widerstand gegen diesen "Anschlag der ÖVP-Ministerin auf ein sicheres und friedliches Kärnten" an. Detail am Rande: Erst vor wenigen Tagen hatte mit Justizministerin Karin Miklautsch die FPÖ-Chefverhandlerin in Sachen Asyl selbst ein zusätzliches Erstaufnahme-Zentrum gefordert.
Entwürfe in Begutachtung
Bevor diese Fragen schlagend werden, gehen aber ohnehin die Entwürfe für Asyl- und Fremdengesetz in Begutachtung. An diesen hat sich über das Wochenende dem Vernehmen nach nichts mehr geändert. Demnach gibt es künftig zeitlich unbeschränkte Schubhaft, als Kann-Bestimmung prophylaktische Schubhaft für Straffällige, die aus der Haft einen Asylantrag stellen, die Möglichkeit zur Zwangsernährung sowie härtere Strafen für Schlepper und Personen, die Scheinehen anbahnen oder eingehen. Traumatisierte Flüchtlinge können abgeschoben werden, wenn ein anderes EU-Land (oder Norwegen bzw. Island) erstzuständig ist.
Experten kritisieren Verfassungswidrigkeiten
Verfassungsrechtlern stößt aber vor allem das neue Bescheid-Recht sauer auf. "Krass verfassungswidrig" findet Mayer den Passus, wonach der Anwalt künftig erst nach dem Flüchtling über das Ja oder Nein zum Asylantrag informiert wird. Auch für Funk wird mit der Regelung der Grundsatz der Vertretungsfreiheit durchbrochen. Weiters Bedenken haben die Experten, was die prophylaktische Schubhaft betrifft sowie bezüglich der eingeschränkten Bewegungsfreiheit der Asylwerber (Aufenthalt nur im Bezirk) während des maximal 20-tägigen Zulassungsverfahrens.
Grüne: "Schutzinstrument Asyl wird ausgehöhlt"
Scharfe Kritik an den Koalitions-Plänen kam auch von den Grünen: "Hürden um Hürden für wirklich Verfolgte werden aufgebaut. Das völkerrechtliche Schutzinstrument Asyl wird ausgehöhlt", erregte sich Migrationssprecherin Terezija Stoisits. Vor allem die verschärften Traumatisierten-Regelungen entbehrten jeder Humanität. Die Wiener Integrationsvereine sehen gar "eine Verhöhnung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention". SOS Mitmensch ortet "Asylmissbrauch" seitens der Regierung. Die Replik von FP-Sicherheitssprecherin Helene Partik-Pable: "Die meisten dieser Organisationen sehen nicht die Asylproblematik als Gesamtes."
Prokop versucht zu beruhigen
Die Innenministerin beruhigt derweil. Dass es Kritik geben werde, sei ihr klar. Man werde aber alle Bedenken in der Begutachtung ernst nehmen, bei den Gesetzen sollten alle Zweifel ausgeschlossen werden. Als Ziele der Neuregelung sieht Prokop vor allem eine stärkere Bekämpfung des Missbrauchs sowie eine Beschleunigung der Verfahren. Dafür bekommt die Zweitinstanz, der UBAS, temporär etwa ein Drittel mehr Personal. Ende der Begutachtungsfrist ist übrigens 14. April.
(apa/red)
