Mittwoch, 2. März 2005

Verschuldensfrage nach Verkehrsunfällen:
Wer kommt für entstandene Schäden auf?

  • Mit ziemlicher Sicherheit zahlt niemand zur Gänze
  • Unwahrscheinlich, ganze Kosten zurück zu bekommen

Eine Massenkarambolage, wie sie auf der A1 passiert ist, lässt die Frage auftauchen: Wer zahlt den Schaden? Die Verschuldensfrage nach Massenkarambolagen ist allerdings laut ARBÖ meist nur sehr schwierig zu klären. Bei Unfällen in Österreich beauftragt der Versicherungsverband in solchen Fällen eine bestimmte Versicherungsgesellschaft mit der Abwicklung des Schadens. Beim Versicherungsverband erfahren Betroffene, welche Versicherung für sie zuständig ist.

"Die Chancen sind allerdings gering, nach Massenunfällen den gesamten Schaden ersetzt zu bekommen", betonen die Experten beim ARBÖ. Zumeist wird eine Teilschuld von 25 bis 50 Prozent angenommen. Dies bedeutet in der Praxis leider, dass man den eigenen Schaden fast immer zu einem großen Teil selbst zu tragen hat. Es sei denn, man hat eine Vollkaskoversicherung.

Am 30. September 2002 hat sich nahe der heutigen Unglücksstelle auf der A1 in beiden Fahrtrichtungen eine fatale Massenkarambolage ereignet. Damals starben bei Kilometer 233 acht Menschen, 57 wurden verletzt (heute passierte der Unfall bei Kilometer 231 in Richtung Wien, Anm.). Laut ARBÖ wurde die Generali beauftragt, den Schaden zu erheben. Demnach kostete der Crash 2002 den Versicherungen 475.000 Euro. Pro Kfz waren durchschnittlich Schäden in der Höhe von 7.140 Euro entstanden. Gegen 40 Personen wurde Anklage erhoben.
(apa)

2.3.2005 10:38