Mittwoch, 2. März 2005

Showdown im Duell "MGM vs. Grokster": Tauschbörsen-Streit vor Höchstgericht

  • Unterhaltungsindustrie will Tauschbörsen verbieten
  • Branche kämpft gegen Betreiber & Verbraucherschützer

Zwei erbitterte Gegner treten zum Showdown an: Auf der einen Seite wird das Hollywoodstudio MGM von mehr als zwei Dutzend Firmen der US-Musik- und Filmindustrie unterstützt. Ihnen gegenüber stehen die Betreiber der kostenlosen Internet-Musikbörsen Grokster und StreamCast, die zahlreiche Verbraucherschützer und Internetnutzer hinter sich wissen.

Die Unterhaltungsbranche wirft ihnen vor, hunderttausende Musiktitel und Filme ohne Achtung des Urheberrechts weiter zu verbreiten. Nach mehreren gerichtlichen Niederlagen haben die Konzerne im Fall "MGM vs. Grokster" nun den Obersten Gerichtshof in den USA angerufen, der nach einer Anhörung am 29. März über die Schließung über der beiden Online-Tauschbörsen entscheiden muss.

Erinnerungen an Napster werden wach
Erinnerungen an einen anderen Fall werden wach, in dem die Musikindustrie schon einmal erfolgreich ihre Muskeln spielen ließ. Nachdem ein US-Gericht der Online-Tauschbörse Napster ihr kostenloses Angebot untersagt hatte, musste das Unternehmen aus dem Netz. Nach zwischenzeitlicher Insolvenz bietet es heute unter dem Namen Napster 2.0 nur noch legal erworbene Musiktitel an, deren Abruf bezahlt werden muss. Freuen konnte sich die Musikbranche über diesen juristischen Sieg nicht allzu lange: Unbeeindruckt von dem juristischen Hickhack blieben andere Gratis-Tauschbörsen wie Grokster, KaZaa und Morpheus online - zur großen Freude der wachsenden Internet-Gemeinde.

Es geht um viel Geld
Der Kunstgriff dieser Anbieter: Anders als Napster verzichten sie auf ein Zentralverzeichnis aller Musikstücke, erklärt Hartmut Spiesecke vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft in Deutschland. Alle Titel lagern dezentral auf den Computern der Nutzer. Während die Börsenbetreiber argumentieren, nur die Software für den Tausch zur Verfügung zu stellen, will die Industrie sie auch für die illegalen Downloads verantwortlich machen. Dabei geht es um viel Geld: Allein in Deutschland hätten 2003 7,3 Millionen Menschen zum großen Teil ohne Rücksicht auf Urheberrechte Musik aus dem Internet abgerufen, rechnet Spiesecke vor. Die insgesamt 600 Millionen heruntergeladenen Titel hatten demnach einen Marktwert von 900 Mio. Euro.

Freiheit vs. wirtschaftlicher Nutzen
Verfechter der unbegrenzten Freiheit im Internet wie Fred von Lohmann von der Electronic Frontier Foundation wollen das Argument, die illegalen Downloads schadeten der Industrie wirtschaftlich, nicht stehen lassen. Lohmann verweist auf das Betamax-Urteil, mit dem das höchste US-Gericht 1984 die Nutzung von Videorekordern legalisierte.

Parallelen zum Videorecorder
Hollywood habe damals den Tod des Films prophezeit, stattdessen lägen die Einnahmen aus dem Videogeschäft heutzutage drei Mal höher als die eigentlichen Einspielergebnisse an den Kinokassen. Die Verteidiger der Internet-Tauschbörsen fürchten auch, dass die Angst vor Klagen Online-Innovationen verhindert. "Damit wird die Entwicklung neuer Technologien verzögert", warnt Gary Shapiro von der Consumer Electronics Association.

Neue Wege im juristischen Kampf
Die deutsche Musikindustrie sieht dem Urteil des US-Gerichtshofs mit Optimismus entgegen, auch wenn es wohl nicht verhindern wird, dass immer neue Anbieter aus dem Boden sprießen. Im juristischen Kampf gegen die illegalen Downloads gehe die Branche ohnehin schon neue Wege, sagt Spiesecke. Statt die Börsenbetreiber zu verklagen, würden inzwischen diejenigen Nutzer ins Visier genommen, die besonders viele Titel ins Netz stellten. Das erste deutsche Verfahren endete im Mai 2004 mit einem Vergleich: Ein Azubi aus Cottbus, der mehrere tausend Musiktitel im Internet als Tauschobjekt anbot, erklärte sich zur Zahlung von 8.000 Euro bereit. Bis Herbst wurden in ganz Deutschland 200 ähnliche Verfahren eingeleitet. (apa)

2.3.2005 17:17