Freitag, 4. März 2005

Abhängig von der Einwohnerzahl: 13 bis 45 Mitglieder sitzen in den Gemeinderäten

  • Bis zu 500 Einwohner bedeuten 13 Mitglieder
  • Ab 30.000 Personen dürfen 45 Mandatare mitbestimmen

In den Gemeinderäten in Niederösterreich sind 13 bis 45 Mitglieder vertreten. Das geht aus der NÖ Gemeindeordnung (Statutarstädte haben eine eigene Stadtwahlordnung) hervor. Wie viele Mitglieder einem Ortsparlament angehören, ist von der jeweiligen Einwohnerzahl laut Volkszählung abhängig.

So besteht ein Gemeinderat in Kommunen bis zu einer Bevölkerung von 500 Menschen aus 13 Mitgliedern, bis 1.000 Einwohner kommen 15 Mandatare zum Zug. Die Zahl erhöht sich auf 19 (bis 2.000 Einwohner), 21 (bis 3.000), 23 (bis 4.000), 25 (bis 5.000), 29 (bis 7.000) und 33 (bis 10.000 Bewohner). In Gemeinden bis 20.000 Einwohner werden 37, bis 30.000 bereits 41 und bei einer Bevölkerung von mehr als 30.000 schließlich 45 Mandatare gewählt.

Gemäß den jeweiligen Stadtrechten der vier niederösterreichischen Statutarstädte bestehen die Gemeinderäte von Wiener Neustadt (wählt als einzige ebenfalls am 6. März), Krems und Waidhofen a.d. Ybbs aus jeweils 40, jener der Landeshauptstadt St. Pölten aus 42 Mitgliedern.
(apa)

4.3.2005 11:39