Donnerstag, 3. März 2005

Prozess um sexuellen Missbrauch: Pfarrer zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt

  • Minderjährigen Ministranten 300 Mal unsittlich berührt
  • Mann im Vorverfahren geständig. Urteil nicht rechtskräftig

Wegen sexueller Übergriffe auf einen Ministranten wurde am Donnerstag am Salzburger Landesgericht der ehemalige Pfarrer einer Gemeinde im Tennengau zu 18 Monaten Haft auf Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Der heute 61-jährige Ordenspriester soll von 1993 bis 1996 etwa 300 Mal den Ministranten im Genitalbereich berührt haben. Der Benediktiner-Pater zeigte sich voll geständig, laut Richter Hermann Weis aber nicht reumütig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nur wenige Wochen nach Auffliegen des Sex-Skandals im Priesterseminar St. Pölten (NÖ) zeigten im Spätsommer 2004 zwei ehemalige Ministranten ihren Pfarrer bei der anonymen Anlaufstelle der Erzdiözese Salzburg an. Nach 15 Jahren in Amt und Würden musste daraufhin der katholische Geistliche im Oktober 2004 die Pfarre verlassen und ins Salzburger Stift St. Peter zurückkehren. Dort übt er derzeit die Tätigkeit eines Ordenspriesters aus. Bei der Bevölkerung war der Pater nicht unbeliebt. In einer Unterschriftenaktion wurde seine Rückkehr gefordert.

Das Gericht erteilte zusätzlich zum Urteil die Weisung, dass sich der Benediktiner-Pater einer Gesprächstherapie unterziehen muss. Zudem habe er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Kontakt zu Kindern - wie etwa bei einer Ministrantenausbildung erforderlich - zu unterlassen. Wegen der langen Dauer des Tatzeitraumes und der Häufigkeit der Übergriffe muss der Angeklagte nicht nur die Kosten des Verfahrens zahlen, sondern auch ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 5.000 Euro. Auf Wunsch des 21-jährigen Opfers bekommt das Geld das Salzburger Kinderschutzzentrum, wo missbrauchte Minderjährige Hilfe erhalten.

Das damals noch unmündige Opfer habe in der kontradiktorischen Einvernahme nachvollziehbar geschildert, dass die sexuellen Übergriffe teilweise in der Pfarrkanzlei, teilweise im Auto stattgefunden hätten, sagte Staatsanwältin Barbara Feichtinger. Der Pater, der in seinem Ordensgewand in den Gerichtssaal kam, nahm das Urteil regungslos und ohne Kommentar zur Kenntnis. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Fritz Müller bat um Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
(apa)

3.3.2005 17:48