Dienstag, 1. März 2005

Finanzrechtler schlägt Alarm: Falsche Entscheidung in der Homepage-Affäre?

  • Doralt sieht Steuerpflicht direkt bei Finanzminister liegen
  • Grasser erwartet Verfahrens-Einstellung gegen Verein

Falsch entschieden hat die Staatsanwaltschaft nach Ansicht des Finanzrechtlers Werner Doralt in der Homepage-Affäre um Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V). Der Minister sei sehr wohl schenkungssteuerpflichtig, so Doralt in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Doralt: "Grasser hat zwar vielleicht nicht über das Geld und auch nicht über die Erstellung der Homepage verfügt, er hat sie aber sehr wohl für seine Zwecke genutzt." Grasser selbst bleibt gewohnt gelassen und rechnet mit baldiger Einstellung des Verfahrens gegen den Verein.

Die "Behauptung" der Staatsanwaltschaft, Grasser unterliege nicht der Schenkungssteuer, weil er über die Zuwendung der Industriellenvereinigung bei der Erstellung der Homepage nicht verfügen habe können, ist laut Doralt "falsch". Entgegen der Staatsanwaltschaft sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und ständiger Verwaltungspraxis auch die Nutzung eines Wirtschaftsgutes schenkungssteuerpflichtig, etwa wenn ein Autohändler einem Politiker ein Auto unentgeltlich zur Nutzung überlasse.

Bei Grasser ist diese Nutzung nach Ansicht Doralts gegeben: "Der Minister hat zumindest sein stillschweigendes Einverständnis für den Betrieb der Homepage gegeben, er hat seine persönlichen Daten und seine privaten Fotos dem Verein zum Betrieb der Homepage überlassen, und er hat die Homepage auch ausdrücklich selbst genutzt, wenn er zB. Autogramme an die User verschickt hat." Und weiter: "Grasser hat den Betrieb der Homepage für seine Zwecke akzeptiert und gewollt, er hat sich den Werbeeffekt gefallen lassen und war damit selbstverständlich bereichert, genauso wie auch der Verein wollte, dass Grasser aus der Homepage den Nutzen zieht."

Klar ist für Doralt: "Ob der Finanzminister Eigentümer der Homepage ist oder sie für seine Zwecke nur nutzt, in beiden Fällen kommt es zur Schenkungssteuer. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft erfolgte in offenkundiger Unkenntnis der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und der ständigen Verwaltungspraxis."

Grasser erwartet Einstellung auch bei Verein
Nach der Einstellung des Finanzstrafverfahrens gegen sich erwartet Grasser, dass die Staatsanwaltschaft in der Homepage-Causa das Verfahren auch gegen den Homepage-Verein einstellt. Obmann des "Vereins zur Förderung der New Economy" ist Grassers Kabinettschef Matthias Winkler.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat angekündigt, bis Ende März eine Entscheidung zum Verein zu fällen. Als Finanzminister wolle er das laufende Verfahren zwar nicht inhaltlich kommentieren, "selbstverständlich" rechne er aber auch hier mit einer Einstellung, sagte Grasser dazu am Dienstag vor dem Ministerrat.

Die Verwaltungsbehörden hätten schon vor langer Zeit festgestellt, dass bei ihm nur eine Einkommenssteuerpflicht bestehe, der aber Werbekosten gegenüber stehen würden, so dass keine Steuerzahlung fällig sei. Seines Wissens nach verhalte es sich beim Verein genauso, meinte der Minister. Von einer Schenkungssteuerpflicht sei nie die Rede gewesen.

Über die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft in seinem Verfahren zeigte sich Grasser nochmals erfreut. Das sei die einzig mögliche Konsequenz gewesen. Für ihn sei die Sache damit erledigt. Hintergrund sei nur eine parteipolitische Kampagne der Opposition gewesen.
(apa/red)

1.3.2005 12:10