Samstag, 26. Februar 2005

Nach Protesten gegen Praxis: Neue Regelungen bei Führerschein-Befristungen

  • Jetzt gibt es verbindliche Richtlinien für Amtsärzte
  • Gutachten von Fachärzten für Entscheidung zugelassen

Für die Befristung von Führerscheinen aus gesundheitlichen Gründen gibt es jetzt verbindliche Richtlinien. Das berichtete ein österreichisches Radio unter Berufung auf den ARBÖ am Samstag. Demnach ist es Amtsärzten nun nicht mehr möglich, Führerscheinbefristungen vorsichtshalber auszusprechen.

Darüber hinaus ist eine Befristung nur dann zulässig, wenn eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu befürchten ist und diese auch für Laien nachvollziehbar sei. Weiters werden Gutachten von Fachärzten, die der betreffende Lenker mitbringt, für die Entscheidungsfindung zugelassen. Der Amtsarzt darf eine solche Expertise nicht mehr ignorieren.

Zu den Neuregelungen war es gekommen, nachdem es im vergangenen Frühjahr Proteste von Autofahrern gegen die Praxis bei Führerscheinbefristungen gehagelt hatte. Stein des Anstoßes war der Fall eines Autofahrers, dessen Führerschein wegen eines Diabetes- Leidens befristet worden war. Der Mann hatte die Ausgaben für seine Krankheit steuerlich geltend gemacht, woraufhin eine Überprüfung der Lenkerberechtigung eingeleitet worden war. Dies hatte auch datenschutzrechtliche Probleme aufgeworfen, da Behörden solche sensiblen Informationen nicht einfach so untereinander austauschen dürfen.(apa/red)

26.2.2005 13:48