Neue Regelung: Verkehrssünder werden künftig EU-weit zur Kasse gebeten
- Beschluss der EU-Justizminister in 2 Jahren in Kraft
- Deutsche Raser bleiben in Österreich ungeschoren
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Verkehrssünder werden künftig EU-weit zur Kasse gebeten. Die EU-Justiz- und Innenminister billigten am Donnerstag in Brüssel endgültig eine entsprechende EU-Richtlinie, wie es in diplomatischen Kreisen hieß. Danach müssen die Behörden des jeweiligen Landes im EU-Ausland verhängte Bußgelder und Geldstrafen ab einer Höhe von 70 Euro eintreiben.
In Kraft tritt die Regelung in zwei Jahren. Sie bezieht sich auch auf andere Straftaten, die mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe geahndet werden, wie etwa Sachbeschädigung oder Diebstahl.
Deutsche Raser blieben ungestraft
Ab 2007 werden Geldstrafen für zu schnelles Fahren von allen anderen EU-Staaten anerkannt und ab 70 Euro auch vollstreckt. Deutsche Raser können auf österreichischen Autobahnen den Radarblitz in ihrem Rückspiegel dennoch auch in Zukunft gelassen zur Kenntnis nehmen. Denn sie können wie bisher nicht belangt werden.
Das liegt an einem kleinen Zusatz im EU-Gesetz, erläuterte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag in Brüssel: Die Strafen gegen Deutsche können in Deutschland nur eingetrieben werden, wenn dies nicht gegen nationale Standards verstößt. Nach deutschem Recht muss einem Lenker aber persönlich nachgewiesen werden, dass er beim Rasen am Steuer saß.
Da der österreichische Radar nur die Nummerntafel aufnimmt, kann der Fahrzeugbesitzer behaupten, er sei nicht selber gefahren. Mit diesem Vorwand weigern sich schon heute deutsche Lenker österreichische Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen zu zahlen, obwohl es zwischen den beiden Ländern ein Abkommen zur Einhebung der Beträge gibt. In Deutschland wird inzwischen der Lenker mit fotografiert. "Das Kennzeichen alleine nutzt in Deutschland nichts", so Zypries.(apa/red)
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