Dienstag, 1. März 2005

Sex- und Sauf-Orgien mit Minderjährigen: Michael Jackson gerät schwer unter Druck!

  • Prozess: Plädoyers starten mit pikanten Enthüllungen
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Mit dem Eröffnungsplädoyer der Staatsanwaltschaft ist der Missbrauchsprozess gegen Michael Jackson in die entscheidende Phase gegangen. Anklagevertreter Thomas Sneddon warf dem Popstar vor dem Gericht im kalifornischen Santa Maria am Montag vor, einen damals 13 Jahre alten Jugendlichen einem "merkwürdigen Sexualverhalten" ausgesetzt und ihm schon früher Sex-Seiten im Internet gezeigt zu haben.

Ein Angestellter Jacksons habe dem Krebspatienten zudem mit dem Tod seiner Mutter gedroht. Zuvor hatte Richter Rodney Melville die 28 Anklagepunkte verlesen und dabei erstmals auch die Namen der fünf Mitangeklagten genannt, die Jackson bei einer Verschwörung zur Verführung des Buben geholfen haben sollen. Alle sind Mitarbeiter des "King of Pop". Bei der Ankunft Jacksons vor dem Gericht warteten am Montagnachmittag nur wenige Fans, zwei Demonstranten schwenkten sogar Plakate zur Unterstützung der Staatsanwaltschaft.

Der Musiker soll der Anklage zufolge den heute 15 Jahre alten Jugendlichen mit Wein gefügig gemacht und dann missbraucht haben. Staatsanwalt Sneddon sagte, der Jugendliche sei im August 2000 von Jackson auf seine Neverland-Ranch eingeladen worden. Beim ersten Abendessen habe er den Buben aufgefordert, seine Mutter zum Erlaubnis zu fragen, bei ihm im Bett zu schlafen. An dem Abend habe Jackson ihm und zwei weiteren Kindern, darunter seinem Sohn Prince Michael, Webseiten mit nackten Körpern gezeigt. "Es dauerte 45 Minuten", erklärte Sneddon.

Glaubwürdigkeit des Buben ausschlaggebend
Einer der Mitangeklagten soll den Buben Anfang 2003 mit Bemerkungen wie "Michael kann deine Familie verschwinden lassen" oder "Ich könnte dafür sorgen, dass deine Mutter umgebracht wird", unter Druck gesetzt haben. Es wurde erwartet, dass die Verteidigung Jacksons die Glaubwürdigkeit des Buben und seiner Mutter in Frage stellt.

Diese dürfte nach Ansicht von Prozessbeobachtern letzten Endes maßgeblich für das Urteil sein. Im Grunde gebe es zwei verschiedene Verfahren, sagt Laurie Levenson, Rechtsprofessorin an der Loyola-Universität: "Den Fall der Staatsanwaltschaft gegen Michael Jackson und den Fall der Verteidigung gegen die Mutter des Buben". Die Anklage zeichnet das Bild einer armen Familie, deren kranker Sohn eines seiner Idole treffen wollte. Der Wunsch des Kindes wurde erfüllt, aber der Traum - so die Argumentation der Staatsanwaltschaft - verwandelte sich in einen Albtraum.

"Jacko" als Täter und Opfer
Das Gericht gestattete der Staatsanwaltschaft, Ausschnitte aus einer Fernsehdokumentation zu zeigen, in der Jackson eingeräumt hatte, häufiger mit Kindern in einem Bett zu schlafen. In dem Film war auch das mutmaßliche Opfer mit dem Popstar zu sehen.

Die Verteidigung dagegen sieht den Angeklagten als eigentliches Opfer. Die Anwälte dürften Jackson als Zielscheibe einer geldgierigen Mutter darstellen. Nachdem der berühmte Gönner sich von ihnen abgewendet habe, habe die Frau ihren Sohn dazu gebracht, Geschichten zu erfinden. Es galt als sicher, dass die Verteidigung auch ins Feld führt, dass die Mutter bereits andere des Missbrauchs bezichtigt habe. Zu Gunsten des Angeklagten werden möglicherweise Stars wie Elizabeth Taylor und Stevie Wonder in den Zeugenstand treten. Die zwölfköpfige Jury besteht ausschließlich aus Weißen, unter den acht Ersatzkandidaten ist ein Schwarzer. (apa/red)

1.3.2005 07:57

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