Neue Arbeitszeiten: ÖBB-Gewerkschaft
will Unternehmensführung klagen
- Überstunden sollen falsch verrechnet worden seien
- ÖBB-Führung will Fälle "genau prüfen"
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In der Debatte um die neuen Arbeitszeitbestimmungen bei den ÖBB will Eisenbahngewerkschaft nun die Unternehmensführung klagen. Die seit Mitte Dezember geltenden neuen Arbeitszeit- und Arbeitsruhebestimmungen würden nicht eingehalten, Mehrleistungen (sprich Überstunden) seien in den vergangenen Wochen zum Teil gar nicht, zum Teil falsch ausbezahlt worden, sagte Eisenbahner-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl zur APA. Die ÖBB-Führung will jeden Fall genau prüfen.
Laut Darstellung des Gewerkschafters geht es bei den ÖBB derzeit "drunter und drüber". 44.000 hätten seit der Arbeitszeitumstellung keine "ordnungsgemäße Zeitabrechnung" mehr erhalten. Nach den Schneefällen etwa seien viele Eisenbahner gleich über mehrere Tage hinweg weit über die durchschnittliche Tageshöchstarbeitszeit eingeteilt worden, kritisiert Haberzettl. Die Gewerkschaft will jetzt in jeder neuen ÖBB-Teilgesellschaft einen Musterprozess vor dem Arbeits- und Sozialgericht anstreben.
Der Sprecher von ÖBB-Holding-Chef Martin Huber, Gary Pippan, meinte in einer Reaktion: Sollten Fehler passiert sein, tue das dem Management "sehr leid". Jeder Fall werde "genau geprüft werden".
Angesichts der bekannten betrieblichen Schwierigkeiten in der Personaldisposition etwa bei Lokführern hatte Huber erst in einem "News"-Interview diese Woche eine neue Flexibilisierung der Arbeitszeitbestimmungen gefordert.
Haberzettl lehnt das aber ab - Zitat: "Wir werden die Arbeitszeitbestimmungen, die ja auch Schutzbestimmungen sind, sicher mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen." Grundsätzlich seien die ÖBB, so Haberzettl, ohnehin bereits ein Beispiel dafür, dass die Arbeitszeit durch Kollektivverträge umfangreich flexibilisiert werden könne.
Die konkrete Forderung Hubers nach einer Ausdehnung der täglichen Maximalarbeitszeit von zehn Stunden für Lokführer hält er für eine Gefährdung der Sicherheit. Darüber hinaus komme das Management schon mit dem jetzigen flexiblen Rahmen von 13 Wochen Durchrechnungszeitraum nicht zurecht.
Hintergrund der neuen ÖBB-Dienstzeitenregelungen, die seit Dezember gelten, war eine Vorgabe der EU, wonach bei den ÖBB das herkömmliche Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz angewendet werden mussten. Durch einen Kollektivvertrag wurde der Rahmen der Rahmen des Gesetzes allerdings weitgehend ausgeschöpft.
Überstunden gibt es erst über der wöchentlichen Regelarbeitszeit von 48 bis 50 Stunden. Über einen Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen wird die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden normiert, wobei zusätzlich bis zu 24 Stunden Mehrleistungen, die über die Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum hinausgehen, noch als einfacher Zeitausgleich in den nächste in den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden können.
Die tägliche Normalarbeitszeit ist durch die neue Bestimmungen allerdings je nach Einsatzbereich auf acht bis zwölf Stunden gekürzt worden. Lokführer dürfen nach der neuen Regelung eben nur noch maximal zehn Stunden Dienst schieben. Nach der alten Regelung waren die Lokführer oft zwischen 14 und 16 Stunden im Einsatz gewesen.(apa)
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