AK-Test: 40 Prozent der untersuchten Firmen ignorieren Datenschutz-Vorschrift!
- Sieben von 18 Werbern reagierten nicht auf Anfrage über gespeicherte Personendaten
Knapp 40 Prozent der Unternehmen haben in einem von der Arbeiterkammer (AK) durchgeführten Test nicht den gesetzlichen Datenschutz-Vorschriften entsprochen. Sieben von 18 Firmen, zumeist kaum bekannte Direktwerber, haben nicht auf die Aufforderung der AK-Testpersonen reagiert, Auskunft über die gespeicherten Daten der jeweiligen Person zu geben, so die AK am Freitag.
"Der Auftraggeber von Datensammlungen muss laut Datenschutzgesetz dem Kunden vollständig und verständlich Auskunft über seine gespeicherten Daten geben", so die AK-Konsumentenschützer. Innerhalb von acht Wochen muss entweder die Auskunft gegeben oder schriftlich begründet werden, warum sie nicht oder nur unvollständig erteilt wird. "Denn nur wer über seinen Datenbestand Bescheid weiß, kann seine Berichtigungs- und Löschungsrechte auch gebrauchen."
Elf der 18 Firmen, vor allem bekannte Werber wie Buch- und Zeitschriftenverlage oder Banken, erteilten den Testpersonen innerhalb der gesetzlichen Frist Auskunft über ihre Daten. Sieben davon gaben eine vollständige und vier eine unvollständige Auskunft, wie "wir haben Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bank, ... gespeichert". "Das ist zu wenig", kritisiert die AK, "es ist der genaue Dateninhalt offen zu legen."
Erteilt ein Anbieter keine oder eine unvollständige Auskunft, so empfiehlt die AK, sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzkommission (www.dsk.gv.at) zu wenden. (apa)

