Längere Arbeitszeit ist vorerst vom Tisch: Gipfel bringt Nein zu gesetzlicher Regelung
- Keine Erhöhung der Normalarbeitszeit auf zehn Stunden
- Flexibilisierung wird weiter über Kollektivvertrag definiert
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Der Sozialpartner-Streit um Arbeitszeitflexibilisierung und Überstunden ist vorerst vertagt. In einem Spitzengespräch zwischen Sozialpartnern und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) hat man sich darauf geeinigt, vorerst von einem neuen Arbeitszeitgesetz Abstand zu nehmen und die Diskussion über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten dort weiter zu führen, wo sie schon bisher geführt wurde - unter den Kollektivvertragspartnern. Diese haben nun bis Ende des laufenden Jahres Zeit, in jenen Branchen, in denen dies bisher noch nicht möglich ist, zu einer stärkeren Flexibilisierung zu kommen.
ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch erklärte nach dem Gespräch, dass eine mögliche Flexibilisierung der Arbeitszeitbestimmungen "auch künftig auf KV-Ebene einer Lösung zugeführt werden soll". Flexiblere Arbeitszeiten seien sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber notwendig.
Damit dürfte zumindest vorerst das Thema einer gesetzlichen Regelung durch ein neues Arbeitszeitgesetz vom Tisch sein. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung (IV) hatten noch am Freitag angekündigt, ein gemeinsames Arbeitszeitgesetz der Arbeitgeberseite vorlegen zu wollen. Ein solches Gesetz nach der Formel "10-12-60-2" ist nicht vorgelegt worden. Nach dieser Formel soll die tägliche Normalarbeitszeit von acht auf zehn Stunden und die tägliche Höchstarbeitzeit von 10 auf 12 Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden angehoben werden. Der Durchrechnungszeitraum, in dem die durchschnittliche Wochenarbeitszeit wieder die gesetzliche Grenze erreichen muss, soll nach den Vorstellungen der Arbeitgeber wenigstens ein Jahr betragen.
Branchenlösungen bis Jahresende
Wirtschaftsminister Bartenstein sagte, er erwarte, dass die zu erarbeitenden Branchenlösungen bis spätestens Ende des Jahres in die Praxis umgesetzt werden könnten. Die beiden Sozialpartner seien mit einer "in hohem Maß gemeinsamen Position" zu ihm gekommen. "Ich begrüße das sehr", sagte der Wirtschafts- und Arbeitsminister. Der gemeinsame Weg der Sozialpartner sein "im Sinne der Tradition unseres Landes". Er erwarte im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des Landes von den von den Branchenlösungen aber ein "deutlich höheres Maß an Flexibilisierung" als dies heute möglich ist. An dem Gespräch im Wirtschaftsministerium nahmen außer den bereits Genannten auch Richard Leutner, Leitender Sekretär des ÖGB, und Reinhold Mitterlehner, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer teil.
Lösungen "bis hin zu jedem einzelnen Betrieb"
Bereits heute sind in 300 der etwa 600 Branchen-Kollektivverträge Flexibilisierungsregeln, insgesamt 178 verschiedene. Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl gab zu verstehen, dass er erwarte, Lösungen "bis hin zu jedem einzelnen Betrieb" finden zu können. Die ausgewiesene Bereitschaft des Sozialpartners, mehr Flexibilität in jedem einzelnen Betrieb, der dies nötig habe, zuzulassen, wiege "schwerer als alle Gesetzesanträge". Die Kollektivvertragsparteien seien autonom, "aber ich verlasse mich darauf, dass das Wort des Sozialpartners Gültigkeit hat".
In Fällen, in denen die jeweiligen Kollektivvertragspartner zu keiner Einigung kommen, soll eine Schlichtungsstelle eingeschalten werden, hieß es. Dieses paritätisch besetzte Schiedsgericht besteht nach Angaben der Gewerkschaften bereits seit 1997, wurde bisher aber noch nicht tätig. (apa/red)

