Mittwoch, 23. Februar 2005

Martin droht Ausschluss aus EU-Parlament:
Präsident Borell "ermahnt" Abgeordneten

  • Wegen Veröffentlichung von vertraulichen Unterlagen
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EU-Parlamentspräsident Josep Borrell hat - wie auch NEWS in seiner aktuellen Ausgabe berichtet - den österreichischen EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin verwarnt, weil er vertrauliche Aussagen aus dem Haushaltsausschuss auf seiner Homepage (www.hpmartin.net) veröffentlichte. In diesem Zusammenhang weist Borrell darauf hin, dass die Parlamentsgeschäftsordnung auch einen Ausschluss eines Abgeordneten vorsehe.

"Ich ermahne Sie daher und fordere Sie nachdrücklich dazu auf, in Zukunft das Beratungsgeheimnis nichtöffentlicher Ausschusssitzungen zu wahren" schreibt Borrell in einem von Martin selber am Mittwoch veröffentlichten Brief. Außerdem "weist er darauf hin", dass gemäß aktueller Geschäftsordnung des EU-Parlaments "bis zum Ausschluss reichende Ordnungsmaßnahmen" angewendet werden könnten, heißt es in dem Brief Borrells.

Martin hat nach eigener Darstellung "einige Zitate von Abgeordneten in einer Sitzung des Budgetausschusses", im Internet veröffentlicht. Damit tue er "genau das, was im EU-Parlament doch immer gepredigt wird: Transparenz herstellen". Borrells Brief und Drohung mit dem Ausschluss seien ein "Angriff auf die Wähler und Wählerinnen". Der Parlamentspräsident wolle "jeden mundtot machen, der für Transparenz einsteht". Martin kritisiert auch, dass man nicht mehr die zentralen Anwesenheitslisten kopieren dürfe.

Der von Martin veröffentlichte Brief des EU-Parlamentspräsidenten hat im EU-Parlament Verwunderung ausgelöst. Denn der angedrohte Ausschluss aus dem EU-Parlament gilt im Ernstfall laut geltender Geschäftsordnung nur für das Plenum und das nur für zwei bis maximal fünf Tage. Ein Ausschluss eines frei gewählten Mandatars aus dem EU-Parlament sei "selbstverständlich nicht möglich".

Borrell schreibt in seinem Brief, die Vorgangsweise Martins sei "äußerst problematisch, da die Vertraulichkeit gebrochen wird und Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und verkürzt wiedergegeben werden". Nur der Ausschuss dürfe Inhalte nicht-öffentlicher Sitzungen wiedergeben. Der Verfassungsausschuss im EU-Parlament solle nun "mittelfristig die erforderlichen Klarstellungen im Wege einer Geschäftsordnungsänderung ermöglichen". (apa/red)

23.2.2005 16:43
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