Abstimmung der Pflichtschulehrer: 71 Prozent für altes Dienstrecht "LDG neu"
- Die Wahlbeteiligung der Pädagogen lag bei 55 Prozent
- Gewerkschaft zeigt sich zufrieden: "Klarer als erwartet"
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Die rund 72.000 Pflichtschullehrer wollen bei ihrem seit rund vier Jahren geltenden Dienstrecht bleiben. Das haben die Pädagogen in einer seit Montag laufenden Urabstimmung via Internet entschieden. Demnach entschieden sich 71,3 Prozent der Lehrer für das so genannte "Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz neu" (LDG neu), das ein "Jahresnormmodell" für die Arbeitszeit vorsieht. Für das Budgetbegleitgesetz 2001 stimmten 25,2 Prozent, beide Modelle wurden von 3,5 Prozent abgelehnt. Die Wahlbeteiligung lag bei 55 Prozent.
Der Vorsitzende der Pflichtschullehrer-Gewerkschaft, Walter Riegler, zeigte sich gegenüber der APA mit dem Ergebnis zufrieden - dieses sei klarer ausgefallen, als er gedacht habe. Die Lehrer hätten "nicht nur Mut zu einem zeitgemäßen Dienstrecht bewiesen, das die Vielfältigkeit der Lehrerarbeit und den zeitlichen Einsatz transparent macht, sondern abermals ein deutliches Zeichen der Solidarität für die jungen Kolleginnen und Kollegen im Sinne der Arbeitsplatzsicherung gegeben." Man erwarte sich, dass das Modell vom Ministerium aufgegriffen und im Parlament gesetzlich umgesetzt werde.
Gehrer: "Weitblick und Sinn für Weiterentwicklungen"
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) begrüßte in einer Aussendung die Entscheidung der Pflichtschullehrer. Diese hätten "Weitblick, Sinn für Weiterentwicklungen und Engagement für ihre Schülerinnen und Schüler" bewiesen. "Das neue Landeslehrerdienstrechtsgesetz wird nun unbefristet in Kraft gesetzt werden", so Gehrer.
Die Entscheidung der Pflichtschullehrer habe für ihn "unbedingt bindende Wirkung", betonte auch GÖD-Vorsitzender und ÖAAB-Bundesobmann Fritz Neugebauer in einer Aussendung. "Aus demokratiepolitischen Gründen ist die Entscheidung, die von den Kolleginnen und Kollegen getroffen werden wird, für mich auf jeden Fall bindend und wird von mir in dieser Form dann selbstverständlich unterstützt werden", so Neugebauer.
Das von der Gewerkschaft entwickelte "Jahresnormmodell" gliedert die Arbeitszeit der Landeslehrer durch die Fixierung eines Jahreszielwerts von rund 1.800 Stunden in drei Gruppen (Unterrichtsverpflichtung bzw. Vor-Nachbereitung und Korrektur bzw. sonstige lehramtliche Pflichten).
Bereits 2001 wurde über das damals befristet vorgeschlagene Dienstrecht abgestimmt: Damals sprachen sich 73 Prozent der Lehrer für das "Jahresnormmodell" aus, 5,6 Prozent votierten für die im Budgetbegleitgesetz 2001 festgehaltene Regelung, und knapp 20 Prozent lehnten beide Vorschläge ab. Die Wahlbeteiligung lag damals bei 82 Prozent. (apa)
