Samstag, 26. Februar 2005

Ungerechtigkeiten bei Kindergeld: Arbeitnehmer sind deutlich benachteiligt

  • Stärkere Inanspruchnahme bei selbstständigen Männern
  • Arbeiterkammer: Zuverdienstgrenze sei verantwortlich

Ungerechtigkeiten sieht die Arbeiterkammer bei der Inanspruchnahme des Kindergeldes durch Väter. Während bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen jeder dritte Mann das halbe Jahr Kindergeld in Anspruch nehme, sei es bei Arbeitern und Angestellten nur jeder zwangzigste, sagte AK-Experte Christoph Klein in einem österreichischen Radio. Ausschlag gebend dafür sei die Zuverdienst-Grenze.

Die spezielle Konstruktion des Kindergeldes würde die Arbeitnehmer deutlich benachteiligen, meinte Klein. Ähnlich sieht dies auch die SPÖ, deren Familiensprecherin Kuntzl am Samstag eine Umstellung der Kindergeld-Finanzierung forderte. Das SP-Modell sehe eine Flexibilisierung des Kindergeldes vor, und dass die Bezugsdauer verkürzt werden kann, um pro Monat mehr Geld zu bekommen. Außerdem solle es auch die Möglichkeit geben, sich für Teilzeit zu entscheiden.

Der Kritikpunkt von AK und SPÖ: Selbstständige könnten bei ihrem Verdienst während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes variieren. So könnten sie ihre Kunden ersuchen, Zahlungen vor oder nach diesem Väter-Halbjahr zu überweisen. Auch könnten Betriebsausgaben im Unternehmen getätigt werden, die wiederum das zu versteuernde Einkommen in diesem Halbjahr senken. Das sei völlig legal und es gebe sogar Steuerberater, die sich auf solche Beratungen spezialisiert hätten, so Klein. Unselbständige hätten diese Möglichkeiten aber nicht.

Kuntzl kritisierte zusätzlich, dass Selbstständige und Bauern mehr Kindergeld beziehen köntnen als unselbstständig Beschäftigte, obwohl sie keine Beiträge in den Familienausgleichsfonds (FLAF) einzahlen. Nachdem der FLAF schwer defizitär sei, sei es nur gerecht, die Finanzierung auf ein System umzustellen, in das alle Profitierenden, also auch die Bauern und Selbstständigen einzahlen.(apa/red)

26.2.2005 12:23