Freitag, 25. Februar 2005

Richter skeptisch zu neuem Miklautsch- Vorstoß: Bedingungen für Fußfessel-Einsatz

  • Maßnahme soll nur bei kurzen Freiheitsstrafen kommen
  • Kritik der SPÖ an Auslagerung an private Wachdienste

Bedingungen für den Einsatz von elektronischen Fußfesseln im Strafvollzug kommen von den Richter-Vertretern. Der Vorsitzende der Sektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Klaus Schröder, betont, dass diese Maßnahme nur bei kurzen Freiheitsstrafen oder Strafresten zum Einsatz kommen dürfe. Als Beispiel nannte Schröder im Ö1-Mittagsjournal den Strafvollzug bei Jugendlichen.

Außerdem befürchtet Schröder, dass die Fußfesseln nur bei "Straftätern der Oberklasse" zur Anwendung kommen könnten und fordert daher beispielsweise Wohnmöglichkeiten für obdachlose Straftäter. Der Richter-Gewerkschafter: "Man wird wahrscheinlich auch verstärkt Sozialleistungen für diese Leute anbieten müssen, wenn man will, dass diese Maßnahmen auch für sie zur Anwendung kommen." Zudem müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass mit den Fußfesseln nicht Tätergruppen bestraft werden, die unter normalen Umständen nicht ins Gefängnis gekommen wären.

Kritik an Auslagerung an private Wachdienste
Kritik am Plan des Justizministeriums, die Verwaltung elektronischer Fußfesseln an private Wachdienste auszulagern, kommt indessen von der SPÖ. "Der Einsatz der Fußfesseln ist eine Form des Strafvollzugs, also eindeutig eine Kernkompetenz des Staates", so SP-Justizsprecher Hannes Jarolim. In derart heiklen Angelegenheiten dürfe das Gewaltmonopol des Staates keinesfalls aufgeweicht werden. Jarolim geht davon aus, dass diese laut "Standard" bereits fixe "Privatisierung" verfassungswidrig wäre.

Der Einsatz elektronischer Fußfesseln wird seit 2004 von der Justiz geprüft, bis Mai sollen die technischen Voraussetzungen geklärt werden. In einem ersten Schritt soll die elektronische Überwachung als Begleitmaßnahme bei bedingten Entlassungen zum Einsatz kommen. Außerdem wird im Justizministerium auch der Einsatz elektronischer Fußfesseln als Haftersatz angedacht, allerdings nur für besonders kurze Strafen, wie betont wird.
(apa)

25.2.2005 13:20