Streit um Klestils Erbe offenbar beigelegt: Einigung zwischen Kindern & Klestil-Löffler
- Witwe Margot erhält Jugendstilvilla in Wien-Hietzing
- Söhne bekommen Immobilien, Tochter Barvermögen
·Klestil-Löffler brach
sich den Knöchel!
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Eine Auseinandersetzung um das Erbe des verstorbenen Bundespräsidenten Thomas Klestil dürfte beigelegt sein. Wie eine österreichische Zeitung berichtet, gibt es eine Einigung zwischen den Kindern Klestils und seiner Witwe Margot Klestil-Löffler. Die Zeitung beruft sich bei ihren Angaben auf das Grundbuchamt am Bezirksgericht Hietzing. Demnach erhält Margot Klestil-Löffler die Jugendstilvilla im Wiener Nobelbezirk Hietzing, welche sie gemeinsam mit Thomas Klestil 2003 gekauft hatte.
Wie "Die Neue" in ihrer Sonntag-Ausgabe berichtet, besaß der verstorbene Bundespräsident daneben noch weitere Immobilien: Eine 120 Quadratmeter Wohnung in der Wattmanngasse in Wien, diese geht laut "Neue" an Klestils Sohn Stefan. Ein Sommerhaus in Feistritz erhalte der in Innsbruck lebende Mediziner Thomas Klestil.
Klestils Tochter Ursula Pairhofer-Klestil dürfte laut der Zeitung einen Großteil des Barvermögens des Bundespräsidenten geerbt haben. Der genaue Betrag ist nicht bekannt, die Zeitung schätzt diesen aber auf "mehrere hunderttausend Euro".
Klestil Witwe erhält auch jene Tiere, die der Bundespräsident als Gastgeschenke bei Staatsbesuchen erhalten hat. Es handelt sich dabei um sechs Araber-Pferde, zwei Renndromedare und zwei Labrador-Hunde. Abgewickelt wurde die Erbschaft nach Angaben der "Neuen" vom Wiener Anwalt Alfred Strommer und dem Innsbrucker Mediator Günther Egger.
Die erste Frau des Bundespräsidenten, Edith Klestil, soll schon bei der Scheidung 1998 ausbezahlt worden sein. Daneben erhält sie 6.900 Euro (brutto) monatlich aus der Pension ihres Ex-Mannes. Diese Versorgungsbestimmungen hat der Ministerrat bereits im vergangen August geregelt. Die Witwe erhält demnach nur 1.700 Euro. Der Grund: Margot Klestil-Löffler verfügt als Diplomatin - sie wird Österreich künftig in Prag vertreten - über ein eigenes Einkommen.
(apa/red)
