Montag, 21. Februar 2005

Elektronische Fußfesseln für Straftäter? Maßnahme gegen Gefängnis-Überbelegung

  • Vorzeitig entlassene Verbrecher sollen sie tragen
  • Dank Minisender ist Häftling jederzeit überwachbar

Justizministerin Karin Miklautsch (FPÖ) lässt mit einem neuen Vorschlag, wie man der Überbelegung der Gefängnisse Herr werden kann, aufhorchen. Für bestimmte Straftäter soll es künftig elektronische Fußfesseln geben. Vorzeitig bedingt entlassene Verbrecher müssten nach Vorstellung der Ministerin für den Rest ihrer Haftstrafe diese Fesseln tragen. Da die Fesseln mit einem Mikro-Sender ausgestattet sind, können die Straftäter jederzeit erfasst und überwacht werden. Noch sind diese Fesseln aber in der Testphase und nicht einsatzbereit.

Justizministerin Miklautsch rechnet damit, dass die technischen Probleme bei den elektronischen Fußfesseln in den nächsten Monaten gelöst werden können. "Ich rechne ganz sicher damit, das wir das heuer im Frühsommer einsetzen können", so Miklautsch im Ö1-Mittagsjournal.

Noch läuft Probephase
Widersprüchliche Aussagen kommen dazu von Michael Neider, für den Strafvollzug zuständiger Sektionschef im Ministerium. Die Testphase für den Einsatz von elektronischen Fußfesseln läuft noch. Im Vorjahr hatte das Justizministerium zwei Pilotversuche gestartet. Eines der beiden Modelle hat sich nach Angaben von Neiders als "nicht geeignet" erwiesen. Beim zweiten gab es technische Probleme. Nun soll auch noch ein drittes Modell geprüft werden. Wie lange die Probephase noch dauern werde, sei daher noch offen. Auf technische Details der Pilotprojekte will sich Neider aus Sicherheitsgründen nicht einlassen.

Bessere Resozialisierung
Miklautsch erhofft sich durch die elektronische Überwachung bessere Resozialisierungsmöglichkeiten für Straftäter und eine "gewisse Entlastung im Strafvollzug". Das Entlastungspotenzial beziffert Miklautsch mit zehn bis 15 Prozent. Zuletzt hatte es mit 9.060 Häftlingen in Österreichs Gefängnissen einen neuen Rekordstand gegeben. Das Potenzial läge damit bei bis zu 1.359 Personen.

ÖVP unterstützt Koalitionspartner
Ein klares Ja zur Einführung von elektronischen Fußfesseln im Strafvollzug kommt von der ÖVP. VP-Justizsprecherin Maria Fekter will zusätzlich aber auch eine Ausweitung der bedingten Entlassungen. Welche Art von Auflagen man den bedingt Entlassenen erteilen kann, werde im Justizministerium derzeit geprüft, sagt Fekter gegenüber der APA. Primär werde es dabei um Betreuung durch die Bewährungshilfe gehen. Zusätzlich sei aber auch der Einsatz der elektronischen Überwachung möglich.

Grüne üben Kritik
Für die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits wäre die Ausweitung der bedingten Entlassung zwar "erfreulich". Die elektronische Überwachung dürfe aber nur flankierend zur bedingten Entlassung eingesetzt werden und dürfe nur auf freiwilliger Basis erfolgen, fordert Stoisits in einer Aussendung: "Das Wichtigste bei einer bedingten Entlassung ist eine unterstützende Betreuung durch die Bewährungshilfe."

Kritik an Miklautsch übt Stoisits im Zusammenhang mit dem Asylgesetz: Hier schwenke Justizministerin auf den "rechten Kurs" von FP-Sicherheitssprecherin Helene Partik-Pable ein. "Das sollte sie sich als oberste Hüterin des Rechtsstaates gut überlegen", so Stoisits.

SPÖ unterstützt Idee
Unterstützung erhält das Justizministerium in diesem Zusammenhang von der SPÖ. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim hält die Fußfessel für "durchaus geeignet". Es sei erfreulich, dass Miklautsch wenigstens in dieser Frage auf die Position der SPÖ einzuschwenken beginne. Auch DNA-Tests bei schweren Straftaten sind für Jarolim "erwägenswert", "wenn man sich dadurch bessere Chancen auf die Ergreifung des Täters erhoffen kann". Verpflichtende DNA-Tests bei Migranten lehnt Jarolim allerdings als weder mit den Menschenrechten vereinbar noch sachlich gerechtfertigt ab.

Fesseln statt Haft
Die Fesseln, die einem Armband ähneln, dienen der Überwachung der Häftlinge, die dafür im Gegenzug nicht ins Gefängnis müssen. Sollte das Fußfessel-Projekt tatsächlich Realität werden, dann würden allerdings nur Häftlinge einbezogen, die wegen leichter und mittelschwerer Delikte zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt wurden, betont Neider: "Die Obergrenze ist sicher bei zwei Jahren."
(apa/red)

21.2.2005 13:49